Wien - Auch das Justizministerium spricht von einer Gesetzeslücke, nachdem ein Medienbericht über einen rückfälligen - und trotz Warnung aus der Haft entlassenen - Triebtäter am Donnerstag für Aufregung sorgte. Zwar könne man in Österreich mit der Dokumentations- und Koordinationsstelle für Sexualstraftäter ein "Vorzeigemodell" zur Prävention von Triebtätern vorweisen, die Kapazitäten würden aber nicht ausreichen, um auch vor 2001 verurteilte Triebtäter angemessen zu begutachten, heißt es dazu aus dem Ministerium. Über bedingte Entlassungen würden in Österreich ausschließlich Richter entscheiden, so der Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger (B), Christoph Pöchinger, gegenüber der APA. Zwar biete die in Wien-Floridsdorf ansässige und 2001 geschaffene Koordinationsstelle die "bestmögliche Grundlage" für diese richterlichen Entscheidungen, aber aus Kapazitätsgründen könnten nur jene Triebtäter "bestmöglich" beurteilt werden, die seit 2001 verurteilt wurden. Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, sei es in der nächsten Legislaturperiode notwendig, die Koordinationsstelle auszubauen, so Pöchinger. (APA)