Wien - Nach der politischen Einigung der vier Parlamentsfraktionen, die Wahlen um zwei Monate auf den 1. Oktober vorzuziehen, muss sich der Nationalrat vorzeitig auflösen. Dann sind noch Beschlüsse der Regierung und des Hauptausschusses nötig, ehe mit Anfang August das Vorbereitungsprocedere des "Wahlkalenders" starten kann.

Der Nationalrat wird am letzten Tag vor der Sommerpause, am Freitag 14. Juli, den Auflösungsbeschluss fassen. Im Hauptausschuss wird dann am 27. Juli die von der Regierung vorgelegte Verordnung mit dem Wahltag und dem Stichtag abgesegnet. Mit der darauf folgenden Ausschreibung - also Verlautbarung der Verordnung im Bundesgesetzblatt - ist der Wahltag endgültig fix.

Stichtag für Unterstützungserklärungen wichtig

Der Stichtag ist vor allem für die kandidaturwilligen Listen wichtig, deren Wahlvorschläge nicht von drei Abgeordneten unterschrieben werden. Denn ab diesem Tag können Unterstützungserklärungen bei den Gemeindeämtern abgegeben werden. Auch Hans-Peter Martin wird, wenn er sich zur Kandidatur entschließt, wird Unterschriften sammeln müssen.

Dieser Stichtag ist traditionellerweise der 61. Tag vor der Wahl - also der 1. August. Mit dem 61. Tag vor der Wahl werden nämlich Kosten gespart - weil die Gemeinden die Wählerverzeichnisse dann nur über ein Wochenende zur öffentlichen Einsicht auflegen können.

Für das Sammeln der Unterstützungserklärungen haben die Parteien rund drei Wochen Zeit. Spätestens am 37. Tag vor der Wahl - also am 25. August - müssen sie ihre Landeswahlvorschläge einbringen. Unterstützt sein müssen sie - wenn sich nicht drei Abgeordnete finden - von zwischen 100 und 500 Wahlberechtigten, je nach Größe des Bundeslandes. Für eine bundesweite Kandidatur muss eine Liste - richtig verteilt - 2.600 Unterschriften sammeln.

Nach der Überprüfung werden die Landeswahlvorschläge am 31. Tag vor dem Wahlsonntag veröffentlicht. Am 31. August steht also definitiv fest, wer kandidiert. Dann können auch die Stimmzettel gedruckt und in der Folge die Wahlkarten versandt werden.

Keinen Niederschlag auf den Stimmzetteln finden die Bundeswahlvorschläge - weil auf Bundesebene keine Vorzugsstimmen vergeben werden können. Sie müssen daher erst am 20. Tag vor der Wahl, also am 11. September, eingebracht werden und werden am 15. September veröffentlicht.

Die wichtigsten Termine bis zur Wahl:

  • 14.7. Nationalrat beschließt die Auflösung
  • 27.7. Hauptausschuss beschließt Wahltag und Stichtag
  • 1.8. Stichtag (voraussichtlich)
  • 25.8. Letzter Termin zur Einbringung der Landeswahlvorschläge
  • 31.8. Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge
  • 11.9. Letzter Termin zur Einbringung der Bundeswahlvorschläge
  • 15.9. Abschluss und Veröffentlichung der Bundeswahlvorschläge
  • 1.10. Nationalratswahl
  • (APA)