In Sachen Mitversicherung sieht die neue gesetzliche Regelung vor, dass der begünstigte Satz (von 3,4 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens des Partners) an sich nur noch für kinderlose Ehen gilt, wo einer der Partner kostenlos den Haushalt führt. Das Gesetz gilt freilich nur pro futuro. Das heißt, bereits bestehende begünstigte Versicherungsverhältnisse auch bei Nicht-Ehen bleiben unverändert aufrecht.
Bei der Schwerarbeiterregelung wurde noch vor dem Inkrafttreten Anfang 2007 eine Modifizierung vorgenommen. Dieser zu Folge müssen (in einer Verordnung definierte) schwere Tätigkeiten während zehn der letzten 20 Jahre des Erwerbslebens ausgeübt werden, um nach 45 Versicherungsjahren mit 60 und günstigeren Abschlägen in den Ruhestand treten zu können. Bei Beamten sind nur 42 Versicherungsjahre vonnöten.