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Die EU-Kommission hat gegen den US-Softwarehersteller Microsoft ein Bußgeld von 280,5 Mio. Euro verhängt und zugleich die Gangart gegen den Konzern noch einmal verschärft. Das Unternehmen habe bis zum 20. Juni noch immer nicht die in der Bußgeldentscheidung von März 2004 verlangte Offenlegung bestimmter Computerprogramme für Wettbewerber erfüllt, teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Sollte Microsoft weiter nicht die Auflagen erfüllen, werde das Zwangsgeld mit Wirkung ab dem 31. Juli auf bis zu drei Mio. Euro täglich angehoben, kündigte die Kommission an.

Um Microsoft zu zwingen, die für die Wettbewerber wichtigen Schnittstellen-Informationen über Microsoft-Serverprogramme offen zu legen, hatte die Kommission mit Wirkung ab dem 15. Dezember 2005 ein Zwangsgeld von bis zu zwei Mio. Euro täglich angedroht. Da bislang nur ein geringer Teil der Auflagen von 2004 erfüllt worden seien, sei mit 1,5 Mio. Euro täglich nun der größere Teil dieses Zwangsgeld verhängt worden, erläuterte die Kommission nun die Berechnung des Zwangsgeldes, das dem EU-Haushalt zugute kommen wird.

Es ist das erste Mal, dass die Kommission in einem Wettbewerbsverfahren ein solches Zwangsgeld tatsächlich verhängt. Der Streit reicht bis in das Jahr 1998 zurück. Gegen die dabei vor zwei Jahren von der Kommission verhängte Geldbuße von fast einer halben Milliarde Euro klagt Microsoft derzeit in Luxemburg.

Microsoft will gegen EU-Entscheidung klagen

Der Softwarekonzern Microsoft hat angekündigt, gegen die neue EU-Strafe vor ein europäisches Gericht zu ziehen. Die Strafe sei nicht gerechtfertigt, erklärte das Unternehmen am Mittwoch. Der Konzern erklärte nun, er wolle die EU-Auflagen von 2004 weiter erfüllen. Er verwies auf die Anstrengungen, die er in den vergangenen zwei Jahren bereits unternommen habe. (APA)