Annan fordert nachdrücklich Reform des Welt­sicherheits­rates
UNO-Reform sonst unvollständig - UNO-Generalsekretär wäre über Frau als Nachfolgerin erfreut
Redaktion
,
Hamburg - UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat sich
nachdrücklich für eine Reform des Weltsicherheitsrates ausgesprochen.
"Ich glaube immer noch sehr stark daran, dass wir eine Reform des
Sicherheitsrates benötigen, und ich habe immer wieder gesagt, dass
ohne dies keine Reform der UNO vollständig ist", sagte Annan dem in
Bonn erscheinenden "General-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). Der Mangel
an Reform erkläre zum Teil, warum es heute Spannungen in der
Organisation gebe.
"Die Welt hat sich seit 1945 verändert, und die UN müssen sich
anpassen", sagte Annan. "Viele Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass
unsere Führungsstruktur anachronistisch ist. Wir können nicht
weiterhin eine Situation haben, in der es so scheint, als ob nur fünf
Mitgliedstaaten die Hauptgewalt in den UN kontrollieren", sagte Annan
mit Blick auf die fünf Nuklearmächte USA, Russland, Großbritannien,
Frankreich und China, die mit ihrem Veto-Recht alle ihnen nicht
genehmen Beschlussentwürfe im Sicherheitsrat zu Fall bringen können.
Auf die Frage, wie er das Bemühen Deutschlands um einen Sitz im
Sicherheitsrat bewerte, reagierte Annan ausweichend. Dies könne nur
Teil eines "umfassenderen Reformprozesses" des Gremiums und der
Vereinten Nationen als Ganzes sein. Annan sagte, er wäre erfreut,
wenn nach Ablauf seiner Amtszeit Ende des Jahres eine Frau an die
Spitze der UNO käme: "Ich muss gestehen, dass ich persönlich erfreut
wäre, wenn nach 60 Jahren Existenz der UNO eine Frau
Generalsekretärin würde." (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.