Wien - Seit 1. Juli haben Opfer von Stalking die Möglichkeit, gegen die Täter gerichtlich vorzugehen. Das Justizministerium rechnet mit rund 300 Fällen pro Jahr. Ob alle Betroffenen ihre Verfolger anzeigen werden, ist noch offen, viele hätten Angst davor, erklärte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins "Autonome österreichische Frauenhäuser", im Gespräch mit der APA.

Umfeld informieren

Rund 80 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen und gleich viele kennen ihre Peiniger. Das Ziel der Täter sei es, "zu vernichten, was sie nicht besitzen können", erklärte Rösslhumer. Wichtig sei es, so die Beraterin, professionelle Hilfe zu suchen und sein Umfeld zu informieren. Stalking könne zu schweren Depressionen und gesundheitlichen Schäden führen.

Bei den Stalkern handelt es sich in vielen Fällen um Personen aus dem familiären Kreis, die eine Trennung oder Scheidung nicht akzeptieren können, weswegen viele Opfer nicht wüssten, wohin sie gehen sollten, erklärte Rösslhumer. In diesem Zusammenhang sei es sehr wichtig, dass die Gerichte Anträge über einstweilige Schutzverfügungen rasch bearbeiten, damit die Opfer nicht zu lange warten müssen.

Das Anti-Stalking-Gesetz sieht zwei Schutzmöglichkeiten vor - Anzeige bei der Polizei und einstweilige Verfügung. Nur durch die einstweilige Verfügung wird dem Täter jegliche Stalker-Handlungen untersagt. Diese Verfügung muss vor Gericht beantragt werden.

"Kontaktverbot" fehlt

Dem Verein "Autonome österreichische Frauenhäuser" gefällt das Gesetz "grundsätzlich sehr gut". "Wir hätten uns aber gewünscht, dass es ab der Anzeige ein sofortiges Kontaktverbot für den Täter gibt ähnlich einer Wegweisung im Sicherheitspolizeigesetz", so Rösslhumer. Rösslhumer fordert außerdem eine Erhöhung der Geldmittel für die Interventionsstellen gegen Gewalt. (APA)