Wien - Mit dem Motorrad durch die Sahara, Insider-Touren im Jemen, zu Besuch bei den Berggorillas in Ruanda - so genannte Abenteuerreisen boomen. Vor allem immer mehr Singels wollen mehr als Urlaub am Strand und suchen für zwei, drei Wochen das Außergewöhnliche. Geraten sie dabei "grob schuldhaft"in Schwierigkeiten und die heimischen Behörden müssen als (finanzielle) Retter einspringen, werden die betroffenen Touristen künftig zur Rückerstattungskasse gebeten. Die entsprechende Novelle zum Konsulargebührengesetz wird am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.
Abenteurer
Der Selbstbehalt für unvorsichtige Abenteurer war bereits im April abgesegnet worden, scheiterte danach aber an einem Einspruch des Bundesrates. Nun wird es in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause im Parlament zu einem Beharrungsbeschluss kommen.
Die Höchstgrenze des künftigen Kostenersatzes beträgt 20.000 Euro pro Person. Die Republik Österreich sichert sich damit unter anderem gegen hohe Lösegeldforderungen im Fall von Entführungen österreichischer Staatsbürger im Ausland ab. Aber auch gegen die Kosten für schnelle Evakuierungen im Fall von politischen Unruhen.
Geiseln in der Wüste
In den vergangenen Jahren gab es mehrere derartige Fälle: Im vergangenen Dezember waren im Nordosten von Jemen zwei Architekten entführt worden. Die Kidnapper wollten so inhaftierte Stammesangehörige freipressen. Beide Österreicher wurden nach drei Tagen frei gelassen, nach offiziellen Angaben hatte es keine Lösegeldzahlungen gegeben. Das hieß es auch im Fall der 32 Sahara-Touristen, zehn davon Österreicher, die 2003 monatelang von algerischen Kidnappern festgehalten worden waren. Italien bezifferte nach einem ähnlichen Entführungsfall die Kosten, die durch Hilfen und Recherchen des Staates anfallen, mit 100.000 Euro pro Tag.
Reisewarnungen
Auskünfte über die Lage in Reisezielländern können beim Bürgerservice des Außenamtes (siehe Webtipp) eingeholt werden. Die Angaben sind aber nicht verbindlich, da sich Situationen sehr schnell verändern können, heißt es. Sollte eine Evakuierung erforderlich sein, könne Geld gegen Verpflichtung zur Rückzahlung vorgestreckt werden.