Banken
Finanzministerium erließ bereits 1994 strenge Auflagen
Wurden bis zur neuerlichen Nationalbankprüfung im Jahr 2000/2001 allerdings nicht erfüllt
Wien - Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "profil"
hat das Finanzministerium bereits 1994 strenge Auflagen für die
Gewerkschaftsbank BAWAG erlassen. Gegenstand der nach einer
Nationalbankprüfung ergangenen Weisung: Regelmäßige Prüfung aller
Geschäftssparten durch die Innenrevision, Dokumentation aller
Kundenbeziehungen, transparente Darstellung der gesamten
Geschäftstätigkeit. Dass diese Auflagen der Bankenaufsicht bis zur
neuerlichen Nationalbankprüfung 2000/2001 nicht erfüllt wurden, blieb
laut "profil" jedoch ohne Konsequenzen. Der Sprecher von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) bestätigt
im "profil" außerdem, dass der Minister den für die BAWAG tätigen
Investment-Banker Wolfgang Flöttl mehrmals getroffen hat. Beim ersten
Treffen im Dezember 2000 in New York habe Grasser dem
Investmentbanker aber lediglich "die Hand geschüttelt". In weiterer
Folge seien die beiden einander "zwei- oder dreimal zufällig
begegnet". "Herr Flöttl war und ist weder ein Bekannter noch ein
Freund des Ministers", so Grasser-Sprecher Manfred Lepuschitz. (APA)