Wien - Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "profil" hat das Finanzministerium bereits 1994 strenge Auflagen für die Gewerkschaftsbank BAWAG erlassen. Gegenstand der nach einer Nationalbankprüfung ergangenen Weisung: Regelmäßige Prüfung aller Geschäftssparten durch die Innenrevision, Dokumentation aller Kundenbeziehungen, transparente Darstellung der gesamten Geschäftstätigkeit. Dass diese Auflagen der Bankenaufsicht bis zur neuerlichen Nationalbankprüfung 2000/2001 nicht erfüllt wurden, blieb laut "profil" jedoch ohne Konsequenzen. Der Sprecher von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) bestätigt im "profil" außerdem, dass der Minister den für die BAWAG tätigen Investment-Banker Wolfgang Flöttl mehrmals getroffen hat. Beim ersten Treffen im Dezember 2000 in New York habe Grasser dem Investmentbanker aber lediglich "die Hand geschüttelt". In weiterer Folge seien die beiden einander "zwei- oder dreimal zufällig begegnet". "Herr Flöttl war und ist weder ein Bekannter noch ein Freund des Ministers", so Grasser-Sprecher Manfred Lepuschitz. (APA)