In einem TV-Spot wird mit einer Archivszene, in der Ceausescu in seiner letzten Rede verzweifelt "Hallo, hallo" ruft, geworben - Sohn Valentin will dafür Geld
Redaktion
,
Valentin Ceausescu, Adoptivsohn des 1989 gestürzten rumänischen Diktators Nicolae Ceausescu, will einen Mobilfunkanbieter auf Entschädigung klagen, weil dieser das Bild seines Vaters zu Werbezwecken eingesetzt hat. Das berichtete die rumänische Tageszeitung "Evenimentul Zilei" am Mittwoch.
In dem TV-Spot der britisch kontrollierten Firma Telemobil wird eine Archivszene vom 21. Dezember 1989 gezeigt, in der Ceausescu in seiner letzten öffentlichen Rede verzweifelt "Hallo, hallo" ruft, nachdem eine Menschenmenge begonnen hatte ihn auszubuhen. In die historische Szene arbeiteten die Werbefilmer einen heutigen jungen Handy-Nutzer ein.
Ceausescu-Sohn Valentin, Jahrgang 1948, will für die "Hallo"-Rufe Autorenrechte geltend machen. Das rumänische Amt für Autorenrechte ORDA, erklärte, der Fall sei auslegbar. Die verantwortliche Werbefirma TBWA/Merlin meinte, niemand habe Autorenrechte an der Szene, da Ceausescu öffentlich gesprochen habe.
Ceausescu war nach der Rede am 21. Dezember 1989 auf dem Balkon des Zentralkomitee-Gebäudes in Bukarest per Hubschrauber vor der wütenden Menge geflohen. Er und seine Frau Elena wurden wenig später gefasst und am 25. Dezember hingerichtet. Der Physiker Valentin ist sein ältestes Kind. Ceausescus Tochter, die Mathematikerin Zoe, versucht seit Jahren gerichtlich zu klären, wo ihre Eltern begraben sind, denn für die öffentlich bekannte Grabstätte am Bukarester Ghencea-Friedhof gibt es keine Beerdigungsdokumente. Ceausescus jüngster Sohn Nicu starb 1996 an Leberzirrhose. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.