Wien - Die Medienbehörde KommAustria hat mit 1. Juli neue, zusätzliche Aufgaben übernommen: Ihr obliegt seit diesem Zeitpunkt die Aufsicht über die österreichischen Verwertungsgesellschaften. Die Behörde evaluiert unter anderem die Betriebsbewilligungen, kann Zusammenschlüsse von Gesellschaften genehmigen und eine "Art Gebarungsaufsicht" ausüben, so Behördenleiter Michael Ogris am Dienstag im Gespräch mit der APA.

Auch die Definition der zu verwertenden Rechte ist nun Behördensache. Die Evaluierung der Betriebsgenehmigungen ist in den nächsten drei Jahren vorgesehen. Grundsätzlich kann die KommAustria künftig auch Zusammenschlüsse von Verwertungsgesellschaften "anordnen", so Ogris: "Wir können sie auffordern, das zu tun, aber wir können sie nicht zwingen."

Neuer Instanzenzug

Für Entscheidungen nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz, das mit 1. Juli in Kraft getreten ist, wurde auch ein neuer Instanzenzug eingerichtet. Zweite Instanz ist der richterliche Urheberrechtssenat, der im Justizministerium angesiedelt ist. Die Medienbehörde fungiert zudem als anlassbezogen agierende Schlichtungsstelle. Für die zusätzlichen Aufgaben hat sie drei neue Mitarbeiter aufgenommen. Klaus Kassai ist nun stellvertretender Behördenleiter für den neuen Bereich.

Erlöse verteilt

Die Verwertungsgesellschaften sind dafür zuständig, dass die diversen Urheberrechte abgegolten und die Erlöse an die jeweiligen Rechteinhaber "verteilt" werden. Von der AKM (öffentliche Aufführung von Musik) über die Austro-Mechana (Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung), die LSG (Tonträgerindustrie) über bildende Kunst (VBK), Filmschaffen (VDFS), Literatur (SVG) bis hin zum Schutz der Rechte der Intepreten (ÖSTIG) reicht dabei das Spektrum. Ihre Verhandlungspartner sind unter anderem elektronische Medien, Konzertveranstalter, aber auch etwa die Gastronomie.

Die Kontrolle der Gesellschaften wurde bisher durch Staatskommissäre wahrgenommen, Basis war ein Gesetz aus dem Jahr 1936. Dieses wurde heuer geändert. Die 2001 errichtete Medienbehörde ist dem Bundeskanzleramt unterstellt und hat in den vergangenen Jahren sukzessive neue Aufgaben übernommen. (APA)