Konkret soll die Bundesregierung keine neuen Ortstafeln verordnen dürfen, wenn sich das Land Kärnten und/oder die betroffene Gemeinde dagegen aussprechen. "Nur mit einer solchen Regelung der Öffnungsklausel ist sichergestellt, dass nicht gegen den Willen der Kärntnerinnen und Kärntner von der Bundesregierung weitere zweisprachige Ortstafeln verordnet werden", erklärte Landeshauptmann Jörg Haider (B).
Weiters hält die Entschließung fest, dass mit topographischen Aufschriften keine zweisprachigen Beschriftungen auf Gemeindeämtern oder Schulen einher gehen dürften. Zudem wird Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) ersucht, bezüglich der zugesagten Förderungen an die betroffenen Gemeinden in Verhandlungen mit dem Land Kärnten einzutreten.
Im Folgenden der Text der Resolution:
"Die Kärntner Landesregierung fordert die Österreichische Bundesregierung und das Österreichische Parlament auf, mit der Topographieverordnung eine verfassungsmäßige Absicherung vorzunehmen, um eine dauerhafte und unangreifbare Lösung der Kärntner Ortstafelfrage zu ermöglichen. Die Öffnungsklausel soll zwingend, auf Grundlage der 15/10 Regelung, eine Mitsprache und Mitentscheidung der Gemeinden bzw. der Landesregierung sicherstellen.
Für den Fall, dass das Land und/oder die betroffenen Gemeinden gegen eine Initiative für weitere zweisprachige Ortstafeln stimmen, darf die Bundesregierung keine diesbezügliche Verordnung erlassen.
Durch Verfassungsgesetz ist weiters sicherzustellen, dass mit den topographischen Aufschriften keine zweisprachigen Beschriftungen auf Gemeindeämtern, Schulen usw. vorgenommen werden.