Verordnung in dreieinhalb Jahren
Hintergrund: Die vorige Woche beschlossene Ortstafelverordnung sieht für Kärnten 93 zweisprachige Ortsschilder vor - 77 davon stehen bereits, 16 sind ausständig und müssten theoretisch demnächst errichtet werden. Auf die endgültig vorgesehene Zahl von 141 würden dann aber immer noch 48 Ortstafeln fehlen - und dies könnte auch noch einige Jahre so bleiben. Denn die für deren Aufstellung nötige Verordnung müsste laut dem Entwurf erst "spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009" erlassen werden - also erst in dreieinhalb Jahren.
Und auch dann müssten die zusätzlichen 48 zweisprachigen Ortstafeln nicht sofort errichtet werden. Im Gesetzesentwurf sind nämlich weitere Fristen vorgesehen, die nach Beschluss der Verordnungen zu laufen beginnen: Bei einem Volksgruppen-Anteil von 25 Prozent ist die Ortstafel binnen eineinhalb Jahren aufzustellen, bei 20 Prozent nach zweieinhalb Jahren und bei zehn Prozent nach dreieinhalb Jahren. Längstens könnten bis zur Aufstellung aller 141 Ortstafeln also noch sieben Jahre vergehen.
Kritik von Verfassungsexperten
Kritik an den langen Übergangsfristen im Regierungs-Entwurf für die neue Kärntner Ortstafelregelung kommt auch vom Verfassungsrechtler Dieter Kolonovits. "Wenn man es ausreizt wäre es möglich, dass bis Ende 2009 nichts passiert", betont der Jurist im Gespräch mit der APA.
Auch abgesehen von den Fristen fällt die Beurteilung des Verfassungsexperten zwiespältig aus: Die "Formel 15/10" sei "nicht besonders minderheitenfreundlich aber im Rahmen des Staatsvertrags", sagt Kolonovits. "Mit dem Maßstab der Auslegung des Verfassungsgerichtshofs hat das nicht viel zu tun", kritisiert der Jurist - aber natürlich habe der Gesetzgeber in dieser Frage "einen bestimmten Spielraum". Und: "Das ist staatsvertragskonform."