Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mitsamt der Unkündbarkeit für Beamte dürfte noch länger bestehen bleiben als die Regierung vorgesehen hat: Die Gewerkschaft der Beamten hält das, was Finanzstaatssekretär Alfred Finz bisher vorgelegt hat, für untauglich.

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Wien - Beamte bleiben Beamte. Mag es sich die Regierung auch anders vorstellen - für die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bleibt vorerst alles beim Alten: "Wir erwarten einen inhaltlich konsistenten Vorschlag des Dienstgebers, über den dann auführlich beraten werden kann", sagt GÖD-Sprecher Hermann Feiner dem Standard - "einfach irgendwelche Vorschläge hinzuknallen, mag zwar medial wirksam sein, aber es führt nicht weiter."

Finanzstaatsekretär Alfred Finz ist denn auch bemüht, den Eindruck zu verwischen, dass er versucht habe, das seit Langem angekündigte Bundesmitarbeitergesetz an den Betroffenen vorbei ins Parlament zu bringen: Er wolle mit der Gewerkschaft erst verhandeln, wenn er einen "geeinten Regierungsentwurf"präsentieren könne. Und den gibt es noch nicht.

Was wiederum den Regierungspartner BZÖ erbost: Das BZÖ hatte schon, als es noch die Freiheitliche Partei war, auf eine Abschaffung des eigenständigen Dienstrechts für Beamte gedrängt. Nun sagt BZÖ-Beamtensprecher Markus Fauland, was im Büro von Finz als Expertenpapier entwickelt wurde, sei "noch nicht konsensfähig, aber zumindest eine Diskussionsgrundlage. Jetzt geht es um die Inhalte, und da ist noch einiges an Bewegung erforderlich".

Tatsächlich scheint es selbst unter den Regierungsparteien nur über wenige Grundzüge eine Einigung zu geben - ein Gesetzesentwurf liegt nicht vor, wird aus dem Staatssekretariat versichert. Und gleich mit Zuversicht ergänzt: Noch im Juli könnte es einen Durchbruch in den Gesprächen mit dem BZÖ geben, dann Verhandlungen mit der Gewerkschaft und (soferne der Nationalrat bis dahin noch nicht aufgelöst ist) womöglilch noch im September einen Parlamentsbeschluss.

Von diesem Fahrplan weiß man in der Gewerkschaft noch nichts: "Wir reden hier immerhin über den Kollektivvertrag für alle Bundesbediensteten, nicht über irgendein Gesetz. Wenn man eine gute Regelung will, die von den Mitarbeitern auch mitgetragen wird, dann geht das nur mit der GÖD", sagt deren Sprecher Feiner.

Wobei Feiner sich beeilt, zu versichern: "Wir sind für das Bundesmitarbeitergesetz"- aber die Gewerkschafter könnten es eben nur mittragen, wenn die Interessen ihrer Mitglieder berücksichtigt werden und verfassungsrechtliche Fragen ausgeräumt sind. In den letzten Verhandlungen zwischen Bund und GÖD im vorigen Herbst hatten die Verfassungsexperten Clemens Jabloner (Präsident des Verwaltungsgerichtshofes) und Bernhard Raschauer (Uni Wien) diskutiert, ob die Verfassung vorschreibt, dass es Beamte geben muss. Jabloner ist davon überzeugt, Raschauer sieht einen Spielraum.

Auslaufmodell

Und die Regierung will diesen noch vor der Wahl nutzen: Die Bestellung zum de facto unkündbaren Beamten soll auslaufen - auch für Lehrer, Polizisten und Rechungshof-Prüfer, die bisher als Gruppen für Ausnahmebestimmungen genannt wurden.

Ausnahmen sieht das Konzept - neben den Richtern und Mitgliedern des Asylsenats - nur für Führungspositionen vor: Sämtliche Sektionschefs, Gruppen- und Abteilungsleiter in den Ministerien und in den nachgeordneten Behörden (z. B. Finanzämtern), Landes-, Bezirks- und Stadtpolizeikommandanten, Schuldirektoren und Staatsanwälte sollen einen umfassenden Kündigungsschutz erhalten.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sieht das als unzureichend und als eine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit an. Die SPÖ ist sogar dafür, die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltlichen Behörden vom Bundesminister für Justiz an einen neu zu schaffenden, vom Parlament zu wählenden Bundesstaatsanwalt zu übertragen. (Conrad Seidl/DER STANDARD, Printausgabe, 4. Juli 2006)