Gusenbauers Vorstoß kam genau an jenem 1. Juli, an dem die Politikereinkommen routinemäßig angehoben werden. Das System dafür ist die so genannte "Gehaltspyramide", bei der sich alle Gehälter von Politikern an denen eines Nationalratsabgeordneten orientieren. Als Basis wurde seinerzeit, 1997, ein Betrag von 100.000 Schilling im Monat angenommen.
Valorisiert wird der Betrag mit entweder der Inflationsrate des Vorjahres oder mit der ASVG-Pensionserhöhung des laufenden Jahres - je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Die entsprechende Überprüfung und Veröffentlichung der Daten ist Aufgabe des Rechnungshofpräsidenten. Im konkreten Fall hat die Inflationsrate 2005 im Jahresdurchschnitt 2,3 Prozent betragen, die Pensionserhöhung 2,5 Prozent. Also wurden mit 1. Juli die Bezüge der Nationalratsabgeordneten um 2,3 Prozent auf 7905 Euro erhöht.
Die gesetzliche Regelung der Gehaltspyramide war auch darauf ausgelegt, die populistischen und neiderfüllten Debatten zu unterbinden, die regelmäßig um die Bezüge von Politikern ausgebrochen sind.
Gelungen ist das nicht. "Bundeskanzler Schüssel erhält alleine durch diese Erhöhung auf einen Schlag 2/3 einer ASVG-Pension, nämlich 450 Euro monatlich zusätzlich", kritisierte der Obmann des freiheitlichen Österreichischen Seniorenringes, Karl Wimleitner.
Sein Parteichef Heinz-Christian Strache sprach sich für Null-Lohnrunden für Politiker aus, freiheitliche, aber auch BZÖ-Politiker wollten auf die Erhöhung verzichten. Weil dies ausdrücklich untersagt ist, können sie die Mehreinkünfte allenfalls spenden.
Dies aber erst, nachdem sie sie versteuert haben - denn von den Politikerbezügen sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, weiters bitten die Parteien die Politiker zur Kasse: Klubbeiträge sowie nur formal "freiwillige"Spenden an die Partei- und Wahlkampforganisation sind vom Bruttobezug abzuziehen.