Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA erlaubt Künstlern nun, ihre eigene Musik kostenlos im Internet als Stream zu präsentieren. Bisher mussten Musiker 25 Euro pro Song und Jahr bezahlen, wenn sie ihre eigenen Werke im Netz veröffentlichen wollten. Downloads sind weiterhin nicht erlaubt. Bietet etwa eine Band ihr Liedgut zum kostenlosen Download an, kostet sie das 0,15 Euro pro herunter geladener Datei. Befristet Die Regelung, die von der Mitgliederversammlung der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vergangene Woche beschlossen wurde, ist vorerst bis Ende 2007 befristet. Bis dahin will sich die Verwertungsgesellschaft eine neue Regelung für kostenloses Streaming zur Selbstpräsentation einfallen lassen, die pünktlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Möglichkeiten Die neue Regelung können auch Musikverlage nutzen. Bisher mussten sie jährlich 200 Euro für maximal 30 Titel und 50.000 Seitenaufrufe bezahlen. Sobald ein Künstler einen Vertrag mit der GEMA unterzeichnet, ist es ihm nicht möglich, einen einzelnen Titel aus dem Vertrag auszuschließen und ihn selbst zu verwerten, auch nicht im Internet. Mit Beginn der GEMA-Mitgliedschaft kann der Autor nicht mehr selbst über die Verwertung entscheiden, sämtliche veröffentlichte Werke müssen der GEMA gemeldet werden. Ausnahmen Die Streaming-Bestimmungen beschränken sich auf "Webseiten zur Eigenpräsentation", diese dürfen keinerlei direkte oder indirekte Einnahmen (z.B. durch Werbung, Sponsoring, etc.) enthalten", heißt es von Seiten der GEMA. Außerdem verbietet die Verwertungsgesellschaft, dass die Website Links zu Shops enthält und kommerzielle Seiten das Gratis-Angebot verlinken um den Verkauf zu fördern. (pte)