Im Unterschied zur österreichischen Bundesverfassung haben die Länder in Deutschland mehr Zuständigkeiten und der Bundesrat als Länderkammer kann Beschlüsse des Bundestags (Gegenstück zum Nationalrat) wirksamer blockieren.

Im Österreich-Konvent wurde vorgesehen, die Kompetenzen von Bund und Ländern neu zu ordnen, umgesetzt wird das, wenn überhaupt, erst nach der Nationalratswahl. Was Deutschland jetzt seinen Ländern zugesteht, ist in Österreich bis auf weiteres Bundessache:

  • landesspezifisches Versammlungsrecht- etwa um Nazi-Aufmärsche an Gedenkstätten zu untersagen;

  • länderweise Regelung des Ladenschlusses(wird in etlichen Ländern längere Öffnungszeiten bringen);

  • Standards in Pflegeheimenund Gefängnissen.

  • Regelungen beim Sport- und Freizeitlärm.

  • Das übrige Umweltrecht wird Bundessache (wie in Österreich), im Naturschutzrecht(bei uns Ländersache) dürfen deutsche Länder abweichende Regelungen erlassen.

  • Das Jagdrechtwird, wie in Österreich, Ländersache.

  • Für Dienstrecht und Besoldung im öffentlichen Dienstist künftig jedes einzelne Land zuständig.

    Neu balanciert wird die Zuständigkeit für die Bildungspolitik(in Österreich bundeseinheitlich): In Schulen redet der Bund nur mit, wenn er Finanzhilfen gibt - z.B. beim Ausbau von Ganztagsschulen

    Zentrale Bundeskompetenzen kommen (wie schon jetzt in Österreich) für Waffen-und Sprengstoffrecht, Atomkraft, Melde-und Ausweiswesensowie Notariate. (bau, cs/DER STANDARD, Printausgabe, 1./2. Juli 2006)