Der Zukauf von Trauben - bisher verboten - ist nun erlaubt, wenn massive Ernteausfälle durch Unwetter oder Pflanzenkrankheiten zu beklagen sind, heißt es in der Novelle zum Buschenschankgesetz. Dieser Passus ist eine Reaktion auf die verheerenden Hagelschäden des Jahres 2003, die viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachten. Die zugekauften Trauben dürfen aber ausschließlich aus der Weinbauregion Wien stammen.
Wirtschaft
Schnaps zum Wein
Der Wiener Wein bekommt Konkurrenz: Die Buschenschanken der Hauptstadt dürfen künftig nicht nur Rebensaft, sondern auch Selbstgebranntes ausschenken