"Jede staatliche Beihilfe oder Garantie ist, bevor sie rechtlich gültig werden kann, von der EU-Kommission zu genehmigen," sagte ein Sprecher der Kommissarin. Das stehe so auch im Beitrittsvertrag Österreichs. Dem zufolge sei es nun "verwunderlich", dass es derzeit überhaupt eine Bilanz des Institutes gebe, die sich auf diese nicht genehmigte Garantie stützte, meinen Juristen in Brüssel. Auch das vom österreichischen Nationalrat einstimmig beschlossene Gesetz, das Finanzminister Karl-Heinz Grasser zur Garantie ermächtige, sei derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar. "Wir sind uns im Klaren, dass hier unter großem Zeitdruck gehandelt wurde, aber das ist kein Grund, gleich alle EU-Regeln über Bord zu werfen," meinte ein mit der Materie Vertrauter. Ein durchaus zulässiger Schluss aus Brüsseler Sicht: Die Garantie verletze derzeit EU-Recht, sei somit hinfällig - und damit auch die Bilanz, da sie ja eigentlich die Vermögenslage des Untermehmens widerspiegeln sollte.
"Notregelungen"
Aus österreichischer Sicht ist das allerdings nicht so klar: Experten verweisen auf "Notregelungen", die durchaus angewendet werden können. "Dass Gefahr im Verzug war, ist ja wohl klar," meint man im Umfeld der heimischen Aufsichtsbehörden.