Der Unglückspilot von Sölden hat nach dem Strafprozess am Innsbrucker Landesgericht volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld, Strafe und privatrechtlicher Ansprüche angemeldet. Dies teilte seine Anwältin Andrea Haniger-Limburg am Dienstag der APA mit. Nächste Instanz ist nun das Oberlandesgericht Innsbruck.

Freiheitsstrafe vonf 15 Monaten

Markus J. war wie berichtet am vergangenen Donnerstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Laut Einzelrichter Bruno Angerer hätte er nicht mit der schweren Außenlast über die in Betrieb befindliche Seilbahn fliegen dürfen. Der 36-Jährige hatte bis Mitternacht die Möglichkeit, gegen das Urteil zu berufen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einspruch.

Straferhöhung ist nicht möglich

Das Oberlandesgericht kann das Urteil voll inhaltlich bestätigen, aufheben und an die erste Instanz zurück verweisen, die Strafe mildern oder den Beschuldigten zur Gänze freisprechen. Eine Straferhöhung ist nicht möglich.

Das folgenschwere Unglück hatte sich am 5. September 2005 am Rettenbachferner im Tiroler Ötztal ereignet. Ein vom Hubschrauber transportierter Betonkübel stürzte auf das Tragseil der "Schwarze-Schneid-Bahn". Neun Deutsche - daunter sechs Kinder - kamen ums Leben. Neun Personen wurden teils schwer verletzt. (APA)