Freiheitsstrafe vonf 15 Monaten
Markus J. war wie berichtet am vergangenen Donnerstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Laut Einzelrichter Bruno Angerer hätte er nicht mit der schweren Außenlast über die in Betrieb befindliche Seilbahn fliegen dürfen. Der 36-Jährige hatte bis Mitternacht die Möglichkeit, gegen das Urteil zu berufen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einspruch.
Straferhöhung ist nicht möglich
Das Oberlandesgericht kann das Urteil voll inhaltlich bestätigen, aufheben und an die erste Instanz zurück verweisen, die Strafe mildern oder den Beschuldigten zur Gänze freisprechen. Eine Straferhöhung ist nicht möglich.