Das Unternehmen hatte in Luxemburg geklagt, nachdem das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zwei Markenanmeldungen für die Bonbons abgewiesen hatten. Storck wollte die dreidimensionale Form seines hellbraunen Bonbons und die bildliche Darstellung eines zusammengedrehten Bonbonpapiers schützen lassen.
Wirtschaft
Werther's Original sind ganz normal
Die Bonbons der Marke "Werther's Original" sehen aus wie andere auch und genießen deshalb keinen besonderen Schutz, meint die EU