Innsbruck - Des Mordes an einem Landsmann hat ein Innsbrucker Geschworenengericht am Dienstag einen 39-jähriger Tschetschenen einstimmig für schuldig gesprochen. Der Mann hatte am 22. Oktober vergangenen Jahres dem Mitbewohner im Asylheim die Kehle durchgeschnitten. Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Keine Erinnerung

Der im Prozess psychisch schwer angegriffen und sichtlich unter Medikamenteneinfluss wirkende Asylwerber hatte sich nach der Tat und vor dem Richter schweigsam gezeigt. Er beteuerte nur, sich an nichts erinnern zu können. Auch höre er immer wieder Stimmen, nuschelte der Vater von drei Kindern.

Verteidiger Andreas Oberhofer wies darauf hin, dass es kein Motiv gebe. Dieses sei in seiner psychischen Erkrankung zu suchen. "Man sah ihm im Gesicht an, dass er nicht normal ist. Ich habe Angst vor ihm gehabt", erzählte die Witwe des Opfers, die vor dem Gerichtssaal einen Zusammenbruch erlitt. Der bullige Tschetschene leide an einer schizophrenen Psychose, heißt es in der Anklageschrift: Da es zu befürchten sei, dass er weiter straffällig wird, sei er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

Tatwaffe: Jagdmesser

Bei dem Mord in einem Asylwerberheim im Innsbrucker Stadtteil Reichenau am 22. Oktober vergangenen Jahres hat der 39-Jährige mit einem Jagdmesser den Hals des Mannes durchtrennt und ihm mehrere Stichverletzungen zugefügt. Der 13-jährige Sohn des Opfers entdeckte die Tat. Beim Eintreffen der Exekutive am Tatort war der vierfache Vater bereits tot. Im Zuge einer Alarmfahndung wurde der Verdächtige auf offener Straße festgenommen.

Die Familie des Angeklagten war im Jahr 2000 aus Tschetschenien geflüchtet. Der Mann gab an, wegen Medikamentenschmuggels in russischer Haft gewesen zu sein. Dort sei es laut dem Verteidiger zu "massivsten Misshandlungen" gekommen. Immer wieder verprügelte er seine Frau, erzählte die Witwe des Opfers. Deswegen sei ein Wegweiserecht gegen ihn ausgesprochen worden. (APA)