In einem Interview der "Zeit" hatte Uhrlau nach Mitteilung des Blattes gesagt, Journalisten dürften bespitzelt werden, wenn andere Möglichkeiten, Lecks im Geheimdienst zu orten, erfolglos blieben. Uhrlau habe sich damit auf die rechtliche Einschätzung des Sonderermittlers Gerhard Schäfer bezogen, schreibt das Blatt jetzt unter Berufung auf Uhrlau. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof hatte in seinem Bericht an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) die Beschattung von Journalisten als nicht grundsätzlich unzulässig bewertet.
Laut "Zeit" legt Uhrlau in seiner Klarstellung Wert auf die Feststellung, "dass in den Medien die rechtliche Wertung, die der Sachverständigenbericht vornimmt, häufig nicht mit der nötigen Differenzierung wiedergegeben wird". Nicht alle operativen Maßnahmen seien rechtswidrig gewesen. "Einige haben jedoch die rote Linie überschritten - hierfür habe ich mich in aller Form entschuldigt", zitierte das Blatt Uhrlau.