Studie belegt männliche Dominanz in der Landpolitik - Kritik kommt von Grünpolitikerin Rest-Hinterseer
Redaktion
,
Wien - Die Studie mit dem Titel "Frauen und Politik am Land", die am Mittwoch, dem 14. Juni, in der Bundesanstalt für BergbäuerInnen präsentiert wurde, bringe "eine totale Männerdominanz in allen Bereichen der Politik am Land zutage", kritisierte Heidi Rest-Hinterseer, Regionensprecherin der Grünen, in einer Aussendung: "Der Agrarbereich ist heute noch wie kaum ein anderer politischer Sektor ein Ort hegemonialer Männlichkeit".
"Männerlastigkeit in Agrarpolitik"
Obwohl der Anteil von Frauen als Betriebsleiterinnen bereits bei rund
40 Prozent liege, finde dieser Umstand keinerlei Entsprechung in der
ÖVP-dominierten Politik im ländlichen Raum, betonte Rest-Hinterseer.
Weder im Nationalrat, noch in den Landtagen, im Landwirtschaftsministerium, in den Agrarbezirksbehörden oder in der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern spiegle sich dieser
hohe Anteil der Frauen als Betriebsleiterinnen wider.
Besonders krass
sei die Situation auch bei Raiffeisen, wo weder in der
Generalanwaltschaft, noch im Vorstand noch in nennenswerten
Positionen der Verbände und Banken Frauen zu finden seien. "Die
Ausgrenzung von Frauen und die Männerlastigkeit der Agrarpolitik ist
nicht nur einer lebensnahen Politik abträglich, sondern auch
demokratiepolitisch höchst bedenklich," warnt Rest-Hinterseer.
Grüne: Aktionsprogramm
Die Grünen fordern ein Aktionsprogramm zur deutlichen Erhöhung der
politischen Beteiligung von Frauen in allen Bereichen und eine
verstärkte Förderung von Frauen als wesentliche Akteurinnen des
ländlichen Raums. Auch auf den Betrieben sei es höchste Zeit, dass
Männer ihren Beitrag zu einer gerechten Verteilung der
Versorgungsarbeit leisten, damit den Frauen auch die Zeit bleibt,
sich an politischen Entscheidungsgremien beteiligen zu können, betont
Rest-Hinterseer abschließend. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.