Der ORF-Stiftungsrat hat am Mittwoch Fahrplan und Modalitäten für die ORF-Wahl am 17. August festgelegt. Eine Neuerung gegenüber der Wahl 2001: Die Kandidaten werden in einer ersten Runde durch eine Art "Qualifying" - wie es ein Stiftungsrat ausdrückte - mittels Zettelwahl vorselektiert. Den Antrag brachte nach STANDARD-Infos der den Bürgerlichen zugerechnete Tiroler Stiftungsrat Andreas Braun ein.

Der Grüne Stiftungsrat Pius Strobl blitzte mit seinem Antrag, die Kandidatenhearings im ORF via internem "Hauskanal" zu übertragen und damit "semi-öffentlich" zu machen, ab.

Bewerbungsfrist läuft bis 29. Juli

Am 30. Juni wird die Position des Generaldirektors oder der Generaldirektorin ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist dauert bis 29. Juli. Bis 10. August haben dann die 35 Stiftungsräte Zeit, Kandidaten für das Hearing zu nominieren. Wer von mindestens einem Stiftungsrat vorgeschlagen wird, kann am Hearing teilnehmen und steht damit automatisch zur Wahl.

Im Anschluss an die Hearings am 17. August schreitet das oberste Aufsichtsgremium zur Abstimmung. Es "gewinnt" der Kandidat, der mehr als die Hälfte der 35 Stimmen auf sich vereint. In welcher Reihenfolge die Kandidaten zur Wahl gestellt werden, hängt dabei von der neuen Zettelwahl ab: Wer die meisten Kreuzerl erlangt, ist als erster an der Reihe. Sollte schon in dieser ersten Runde ein Kandidat mehr als 17 Stimmen erringen, ist sie oder er gewählt.

"Maximal transparent"

"Maximal transparent" nannte das ein Stiftungsrat. 2001 war in alphabetischer Reihenfolge gewählt worden. Monika Lindner als erste im Alphabet der Nominierten erhielt auf Anhieb die absolute Mehrheit, womit sich ein Votum zu den übrigen Bewerbern erübrigte.

Von den Kandidatenhearings selbst soll übrigens nichts an die Öffentlichkeit dringen, beschloss der Stiftungsrat. Der Grüne Pius Strobl hätte gerne das seiner Meinung nach evidente Interesse der ORF-Belegschaft an der wichtigsten Personalentscheidung gestillt und ihnen die Stellungnahmen der Bewerber im Hauskanal zugänglich gemacht. Sein entsprechender Antrag fand keine Mehrheit. "Man fürchtet die Transparenz."

Die Argumentation der Gegner: Man wolle verhindern, dass sich Kandidaten "blamieren" könnten. Das Interesse an jenem Bewerber oder Bewerberin, der tatsächlich das Rennen macht, sei gerechtfertigt, aber alle Hearings zu übertragen, nicht zielführend. "Das hat mit Information nichts zu tun, das ist eine Unterhaltungssendung", so Bergmann. Als formale Begründung wurde schließlich ins Treffen geführt, dass die Hearings teil der Stiftungsratssitzung sei - und diese ist generell nichtöffentlich. (APA)