Der Prozess könnte bereits im Spätsommer im Wiener Straflandesgericht über die Bühne gehen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem mutmaßlichen Saliera-Dieb bis zu zehn Jahre Haft.
Nach der Disco ins Museum
Der am 21. Jänner 2006 nach langwierigen und mühsamen Ermittlungen festgenommene Verkäufer von Alarmanlagen ist bei einem Museumsbesuch auf die Idee gekommen, das ungenügend gesicherte Salzfass zu stehlen. Seinen Aussagen zufolge reizte es ihn nach einem Disco-Besuch, gegen 2.00 Uhr in der Früh über ein Baugerüst ins Museumsinnere zu klettern und die 26 Zentimeter große Skulptur zu entwenden.
Diebstahl erst nach Stunden entdeckt
Der Diebstahl ist erst Stunden nach ihrem Verschwinden aufgefallen, was eine teilweise heftige Diskussion über die Sicherungsmaßnahmen im KHM und Kritik an Museumsleiter Wilfried Seipel und der verantwortlichen Ministerin Elisabeth Gehrer (V) auslöste.
Zwei Jahre Aufklärung
Der spektakuläre Coup konnte erst zweieinhalb Jahre nach der Tat geklärt werden. Die Saliera wurde in einem Waldstück im Raum Zwettl im Waldviertel gefunden. Robert M. meldete sich bei der Polizei, weil sein Foto in mehreren Medien veröffentlicht und er als "Person aus dem Umfeld der Täter "bezeichnet wurde. Bekannte hatten ihn auf die Ähnlichkeit mit dem Fahndungsfoto angesprochen. Damals sprch er von einer Verwechslung.
Lösegeld
Im Zuge der polizeilichen Einvernahme gab M. schließlich zu, das Salzfass entwendet und zunächst unter seinem Bett deponiert zu haben, ehe er die Saliera in einer Kiste im Wald vergrub. Zwischendurch hatte er mit ihrer Vernichtung gedroht, sollte kein Lösegeld die Rede war von bis zu zehn Millionen Euro bezahlt werden.
Erpressung war schwer zu belegen
Die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium hatten den Vorhabensbericht eingehend geprüft, ehe die Anklage genehmigt wurde. Während es keinen Zweifelgab, dass sich M. wegen schweren Einbruchsdiebstahls verantworten muss war der Tatbestand der versuchten Erpressung lange nicht klar.
"Diese Frage war juristisch schwierig zu beantworten, weil das Verwerten einer gestohlenen Sache grundsätzlich nicht strafbar ist. Ein Dieb, der seine Beute verkauft, macht sich nicht der Hehlerei schuldig. Im vorliegenden Fall waren die Umstände jedoch so, dass der Beschuldigte brieflich der Versicherung mit der Vernichtung der Saliera gedroht hat", erklärte Werner Pürstl, Sektionschef im Justizministerium.