Drei Streifen, ein Rechtsstreit.

Foto: adidas
London - Der Sportartikel-Hersteller adidas hat am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof in London die erste Runde im Streit um die Größe seines Drei-Streifen-Logos gewonnen. Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Unternehmen erreicht, dass eine Bestimmung des Internationalen Tennis-Verbandes (ITF) zur Größe der Hersteller-Logos auf der Wettkampfkleidung von Sportlern vor dem Tennis-Turnier in Wimbledon (26. Juni bis 9. Juli) noch keine Anwendung findet. Mit der Einstweiligen Verfügung müssen nicht nur der Verband, sondern auch die Organisatoren der vier Grand-Slam-Turniere ihre Logo-Regelung zunächst aufheben.

adidas wehrt sich in dem Verfahren gegen eine ITF-Bestimmung, wonach die Größe der Hersteller-Logos auf der Wettkampfkleidung limitiert werden soll. Für das Tennis-Turnier in Wimbledon wollten die Organisatoren die drei Streifen auf nicht mehr als 25 Quadratzentimeter reduzieren. adidas ist der offizielle Ausstatter von Tennisgrößen wie Andre Agassi, Tim Henman und Martina Hingis. Das Unternehmen beharrte vor Beginn des Verfahrens in einer Stellungnahme darauf, dass sein Markenzeichen kein normales Hersteller-Logo sei.

Über eine Neuregelung der Logo-Größe, die am 26. Juni in Kraft treten sollte, seien die Hersteller von Tennisbekleidung erst im Februar informiert worden, argumentierte das Unternehmen vor Gericht. Im Oktober soll das Verfahren neu aufgenommen werden. (APA/dpa)