Wien - Schon vor Beginn der heute stattfindenden Sitzung des parlamentarischen Immunitätsausschusses ist aus gut informierter Quelle bekannt geworden, dass die von der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) beantragte Aufhebung der politischen Immunität gegen den zweiten Nationalratspräsidenten Thomas Prinzhorn nicht erfolgen wird. Prinzhorn wird von der BWA vorgeworfen, durch das "Verbreiten falscher Gerüchte" den Aktienkurs eines börsenotierten Unternehmens manipuliert zu haben, was nach dem Börsegesetz unter Strafe steht. Politische Aussage Der Immunitätsausschuss dürfte aber zu Ansicht kommen, dass die Aussage Prinzhorn's nicht auf Grund von Börseinsiderwissen erfolgt, sondern als eine politische Aussage zu bewerten sei, so die Quelle. Hintergrund des von BWA-Chef Thomas Goldmann gestellten Antrags war eine Aussendung des zweiten Nationalratspräsidenten am 14. April, in der dieser von einem angeblichen Übernahmeoffert für den börsenotierten Baustoffkonzern Wienerberger gesprochen und den Übernahmepreis mit 29,80 Euro pro Aktie beziffert hatte. Ein solcher Preis für die Industriebeteiligung des Bank Austria-Konzerns sei "unzumutbar niedrig" und stelle eine "klassische Verschleuderung von öffentlichen Werten" dar, so Prinzhorn damals. Er bezifferte den Wert der Aktie auf 35 bis 40 Euro. Die Bank Austria wies daraufhin auf sachliche Unrichtigkeiten in der Aussendung Prinzhorns hin, unterließ es aber, die Existenz eines Übernahmeofferts explizit zu dementieren. Gut eine Stunde nach den Prinzhorn-Aussagen wurde die Wienerberger-Aktie vom Handel ausgesetzt. Als Grund dafür wurde der einsetzende Run auf die Wienerberger-Aktien angegeben, die bei der Aussetzung seit Handelsbeginn um fünf Prozent auf 25,15 Euro gestiegen waren. Bereits in den Wochen davor hatten Gerüchte über ein Takeover für steigende Kurse bei Wienerberger gesorgt. (APA)