Allerdings müsse entweder der operative Sitz eines Unternehmens, also zum Beispiel der Sitz der Geschäftsleitung, in Deutschland sein oder alternativ der Schwerpunkt des Börsenhandels mit der Aktie an der Frankfurter Börse liegen. Die beiden grundlegenden Aufnahmekriterien für den Dax, Börsenumsatz und Marktkapitalisierung, ändern sich nicht. Bisher war der Dax im Gegensatz zu den anderen Indizes der Deutschen Börse nur deutschen Unternehmen vorbehalten. Die neuen Regeln gelten auch für MDax, TecDax und SDax.
Zunehmende Internationalisierung
Durch die Änderungen soll nach Angaben der Börse der zunehmenden Internationalisierung der Aktienmärkte Rechnung getragen werden. Ziel ist es unter anderem, dass in Zukunft auch Aktien von Unternehmen in den Dax aufgenommen werden können, die sich für die neue Rechtform einer Europäischen Gesellschaft (SE) entscheiden. Davon wird zunächst nur die Aktie des Münchener Versicherungskonzerns Allianz profitieren. Die Allianz hatte kürzlich die Umwandlung in eine SE beschlossen.
In Sachen Fusion
Nützen könnte die Neuregelung auch der Deutschen Börse selbst. Sollte die angestrebte Fusion mit der Euronext trotz deren Annäherung an die New Yorker NYSE doch noch klappen, könnte die Aktie einer europäischen Megabörse mit ausländischem Sitz und Hauptquartier in Frankfurt im Dax bleiben. Die Frankfurter hatten der Euronext exakt eine solche Struktur vorgeschlagen. Ein Sprecher des Börsenbetreibers sagte am Abend, die Anpassung des Regelwerkes sei veranlasst durch Veränderungen an den Kapitalmärkten. Eine Erweiterung der Aufnahmekriterien sei im Arbeitskreis Aktienindizes bereits seit längerer Zeit diskutiert worden.