Wien - Die SPÖ ist zu einer Entschädigungszahlung von 1.000 Euro an Ex-BZÖ-Bundesrat Siegfried Kampl wegen "übler Nachrede" in zweiter Instanz verurteilt worden. Die SPÖ hatte in einer Aussendung vom 29. Mai 2005 Kampl vorgeworfen, die Gräuel des NS-Regimes verharmlost und die Gaskammern relativiert zu haben, und ihn als Verharmloser des Nationalsozialismus bezeichnet. Der Bundesrat hatte Wehrmachtsdeserteure als "zum Teil Kameradenmörder" bezeichnet.Für das Gericht hat die SPÖ den Bundesrat damit "eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt". Somit sei "das Tatbild der üblen Nachrede erfüllt", heißt es im Urteil. Für die "dadurch erlittene Kränkung" wurde die SPÖ zu einer Entschädigung von 1.000 Euro sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Das Urteil in zweiter Instanz - die SPÖ war in Berufung gegangen - wurde am 15. Mai 2006 gefällt. (APA)