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Foto: AP/Martin Meissner
Gelsenkirchen - Der Rechtsstreit um das polizeiliche Verbot eines NPD-Aufmarschs während der Fußball-WM in Gelsenkirchen geht in die nächste Instanz: Gelsenkirchens Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt legte am Freitag Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein, wonach die rechtsextreme Partei am 10. Juni - einen Tag nach dem Spiel Polen gegen Ecuador - in der Ruhrgebietsstadt demonstrieren darf. Die Begründung für die Beschwerde werde am nächsten Dienstag beim Oberverwaltungsgericht Münster nachgereicht, teilte die Polizei weiter mit.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag das Verbot der Polizei für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt und damit einem Eilantrag des NPD-Landesverbandes stattgegeben. Die Polizei kündigte an, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen.

Der Gelsenkirchener Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt hatte das Demonstrationsverbot damit begründet, dass durch einen rechtsextremistischen Aufmarsch an einem WM-Spielort das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geschädigt würde. Er wolle verhindern, "dass vor den Augen der Weltöffentlichkeit während der WM 2006 Rechtsextremisten durch die Straßen Gelsenkirchens ziehen, um ihre rassistischen und ausländerfeindlichen Parolen zu verbreiten".

Das Gericht erklärte am Donnerstag aber, diese Begründung sei unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht tragfähig. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt beruhe besonders auf ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, für die auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bestimmend sei.

Vier Gegendemonstrationen

Zu berücksichtigen sei auch, dass für den 10. Juni vier Gegendemonstrationen angemeldet seien, erklärte das Gericht. Durch deren Motto "Für die bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt" werde die überwiegende Ablehnung der Bevölkerung gegen die rechtsextreme Programmatik der NPD zum Ausdruck gebracht. Es sei zu erwarten, dass das kraftvolle Bekenntnis gegen Ausländerfeindlichkeit und zu Toleranz von den seriösen ausländischen Medienvertretern wahrgenommen und in die Berichterstattung einbezogen werde. (APA/AP)