Diese Hinweise könnten als indirekte Aufforderung zur Steuerhinterziehung verstanden werden, kritisierte die deutsche Bundesregierung heute im Finanzausschusses des Bundestages.
"Hartz-Flüchtlinge" im Visier
Auch würden Empfänger von Arbeitslosengeld II zunehmend ihr so genanntes Schonvermögen, das vor dem Bezug von Sozialleistungen nicht aufgebraucht werden muss, bei österreichischen Banken anlegen. Die österreichischen Banken dürften keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Sozialhilfebetrug leisten.
Wie der deutsche Bundestags-Pressedienst weiter mitteilte, hat sich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA gewandt. Die BaFin habe solche Werbepraktiken als unlauter angesehen. Die FMA lehnte diese - sie berichtet - ebenfalls ab und hat schon vor einiger Zeit die österreichischen Institute darauf hingewiesen, solche Praktiken zu unterlassen.
Seit vielen Monaten hatten deutsche Banken beklagt, dass die Österreicher sich allzu eifrig um ihre Kunden bemühten.
Aus Angst vor der in Deutschland intensivierten Kontenabfrage bringen viele Bayern weiterhin ihr Erspartes zu österreichischen Kreditinstituten. Die Dimension des Kapitalabflusses nach Österreich dürfte viel größer sein als die Deutschen momentan schätzen, da den Banken nur die Direktüberweisungen auf österreichische Konten bekannt würden.
Privatsphäre
Das Geld fließe nicht nach Österreich, weil dort höhere Zinsen gezahlt würden, sondern weil die deutschen Bankkunden ihre Privatsphäre dort besser geschützt sähen, hatten die Bayerischen Banken schon voriges Jahr argumentiert. Verlagert würden nicht große Summen an Schwarzgeld, sondern mühsam angespartes "weißes Geld", von "Durchschnittsverdienern", weil die Gesetzeslage in Deutschland der Vertrauen zu den Kreditinstituten untergrabe.