Wien - Andreas (19) ging mit Doris. Er stand auf sie, sie stand auf ihn. Darauf stehen in diesem Fall bis zu zehn Jahre Haft. Denn sie sah wohl aus wie 16, und sie war ja auch beinahe 14. Aber ein paar Wochen fehlten eben noch, da hatten sie schon dreimal miteinander geschlafen. Beide wollten es, schön war es, gut hat es getan. Aber dem Gesetzgeber graut davor: Andreas wird wegen "schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen"zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. "Es ist einfach eine objektiv strafbare Handlung", rechtfertigt sich die Richterin.Tagebuch

Zum Glück darf Doris der Verhandlung fernbleiben. So sieht sie nicht, wie ihr schönes violettes Tagebuch unter den Juristen herumgereicht wird, als wäre es Allgemeingut. "Andreas ist meine erste große Liebe", zitiert die Richterin. Wenigstens die intimen Details dürfen als verlesen gelten.

Und wie verliebt war der "Täter"? - "Ich hab sie eigentlich schon sehr gern g'habt", sagt Andreas: "Es war nicht einfach so drüber und tschüss."Immerhin währte die Liebesbeziehung eineinhalb Jahre.

"Petting pur"

Die junge Staatsanwältin entdeckt im Tagebuch der Schülerin einen schwärmerischen Hinweis auf eine Nacht mit "Petting pur". "Erinnern Sie sich?", fragt sie den Angeklagten. "Leider nicht", gesteht Andreas: "Der Ausdruck sagt mir genau gar nix."- "Sie wissen nicht, was Petting ist?"- "Schon, aber was soll 'pur'heißen?"

Übrigens liegen die Nächte schon dreieinhalb Jahre zurück. Den Prozess verdankt Andreas einer Sozialpädagogin. Sie betreute jene Wohngemeinschaft, in der die aus schwierigen familiären Verhältnissen stammende Schülerin lebte. Nach einer Anzeige wurde das Tagebuch konfisziert. Darin hat Doris das volle Ausmaß des Verbrechens dokumentiert. (Daniel Glattauer, DER STANDARD Printausgabe 1.6.2006)