"Spezifische und singuläre Maßnahme"
Es handle sich um eine "spezifische und singuläre Maßnahme". Auch gehörten Vorruhestandsregelungen angesichts der notwendig werdenden längeren Arbeitszeiten "nicht zu den Instrumenten der Wahl". Die Kosten der geplanten Vorruhestandsregelungen für Beamte würden von den Unternehmen getragen und belasteten nicht den Bundeshaushalt. "Der Steuerzahler wird dafür nicht herangezogen", sagte Steg.
Ost-West-Konstellation
Neben dem historisch bedingt hohen Beamten-Anteil gebe es eine besondere Ost-West-Konstellation, hieß es. Während es im "alten Westen" Beamte gegeben habe, seien es im Osten vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarif bezahlt werden.
Wettbewerb
Ohne das jetzt vom Kabinett verabschiedete Gesetz könnten die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen ihre Personalanpassungen laut Steg nur zu Lasten des Tarifbereiches vornehmen. "Das wäre eine doppelt einseitige Belastung des Arbeitnehmerbereiches in den jeweiligen Unternehmen und dann noch einmal eine Belastung des Ostens im Vergleich zum Westen."