"Eine Klientin wollte den Namen des Mannes, der sie verprügelt hatte, auf keinen Fall nennen: Sie hatte Angst. Die Kosten für ihren Aufenthalt wurden uns nicht ersetzt", schildert Angelika Ratswohl, Geschäftsführerin des Frauenhauses Graz, einen der jüngsten Problemfälle. Alles in allem seien seit Inkrafttreten des steirischen Gewaltschutzgesetzes im April 2005, das statt Förderungen fixe Tagsätze gewährt, "die Kosten für zehn Prozent der Aufenthalte im Grazer und Kapfenberger Frauenhaus nicht vom Land getragen worden".
Die Ablehnungsgründe seien dabei meist "rein formal". Sie basierten auf zwei der vier "Voraussetzungen für die Hilfe" laut Gewaltschutzgesetz, das - so Ratswohl - insgesamt einen "ganz großen Fortschritt" darstelle, weil es "erstmals in Österreich einen Rechtsanspruch auf Aufenhalt im Frauenhaus vorsieht".
Bezahlt geholfen wird demnach Personen, die "ihren gewöhlichen Aufenthalt im Land Steiermark haben". Ratswohl: "Also etwa nicht einer Tirolerin, die in Graz Zuflucht sucht, weil sie fürchten muss, dass sie der Gewalttäter im heimischen Bundesland ausfindig macht." Bezahlt geholfen wird, über wen die Landesbehörde "binnen drei Tagen"nach Übersiedlung ins Frauenhaus eine Verständigung erhält - "Name" sowie "Gründe der Aufnahme" inklusive.
Vor allem diese zweite Bedingung kollidiert laut Almer mit den "Grundprinzipien der österreichischen Frauenhausbewegung". Seit ihren Beginnen in den 1970er-Jahren basiere diese auf dem "absoluten Vertrauensprinzip" zwischen Gewaltopfern und Helferinnen, Auskunftsbegehern hätten für die Klientinnen "psychische Zusatzbelastungen" zur Folge: "Die zunehmende Unterwanderung unserer Qualitätsstandards macht uns große Sorge", sagt die bundesweite Sprecherin der autonomen Frauenhäuser.
Amtsverschwiegenheit