Am Montag sorgte eine Meldung der "Computer Bild" für ein kräftiges Rauschen und zahlreiche Postings im Online-Blätterwald. Laut der Zeitschrift will Microsoft „die redaktionelle Berichterstattung von Computermagazinen über die Office-2007-Vorabversion kontrollieren". So dürfen nur Magazine eine Kopie von "Office 2007 Beta 2" als Beigabe in die Läden bringen, die einen knallharten Vertrag mit dem US-Softwarekonzern unterzeichnen - der WebStandard berichtete .

"Keinerlei Versuch unternommen"

Die renommierte Zeitschrift „ct“ hat den Vertrag unterschrieben. Dementsprechend findet sich die Office-Version auf der Heft-CD der aktuellen Ausgabe. Angestoßen von der „Computer Bild“ meldete sich "c't"-Chefredakteur Christian Persson zu Wort. In einem Posting betonte er, dass Microsoft „keinerlei Versuch unternommen habe, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen.“

Diskussionen

Der Vertrag entstand, dass es zwischen Microsoft und etlichen deutschen Fachverlagen Diskussionen gab, da Microsoft ein Magazin bei der Herausgabe des Service Pach 2 für Windows XP bevorzugt habe. Den Vertrag nennt er einen "juristischen Overkill.“

Niemals

Gegenüber dem WebStandard nahm Microsoft Österreich zu der Causa Stellung. Unternehmenssprecher Thomas Lutz betont, dass Pressefreiheit für Microsoft ein absolutes und schützenswertes Gut ist. "Wir greifen deshalb niemals und in keiner Weise in die redaktionelle Freiheit irgendeines Mediums ein. Wir haben dies in der Vergangenheit nicht getan und werden es auch in Zukunft nicht tun.“

Voraussetzung

Der von der "Computer Bild" erwähnte Vertrag sei eine Voraussetzung, "dass Leser der jeweiligen Magazine korrekte Informationen zur Installation der CD-Beilage erhalten sowie Fakten und Prozesse, wie der für die Nutzung notwendige Registrierungsprozess, korrekt dargestellt werden. Dabei wird in keiner Weise von Microsoft auf inhaltliche Berichterstattung, Bewertungen oder Meinungen Einfluss genommen. Dies ist ein branchenüblicher Vorgang – bis dato gab es diesbezüglich auch keine Anfragen oder rechtliche Bedenken von anderen teilnehmenden Magazinen.“ (sum)