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...So weit ein neuer Fall von Paar-Diskriminierung auf der Grundlage des Fremdenrechts, gegen das eine erste VfGH-Klage vorliegt.

Wien/Eisenstadt – Der Nigerianer Akim O. und die Ungarin Ilona Ö. haben bereits zum zweiten Mal das Aufgebot bestellt – an einem Tag im Juni. Ihren ersten vorgemerkten Heiratstermin in einem Wiener Standesamt am 2. Mai 2006 haben sie versäumt: aus Angst vor der Fremdenpolizei.

"Am 28. April läuteten Fremdenpolizisten an der Wohnungstür des Paares. Sie suchten Herrn O., doch der war nicht zu Hause – also luden sie Frau Ö. zur Einvernahme aufs Kommissariat", erzählt der Wiener Anwalt Lennart Binder. Auf dem Amt dann hätten die Beamten sechs Stunden lang auf die Frau eingeredet: Sie solle von den Heiratsplänen Abstand nehmen, denn tue sie es nicht, würden Fremdenpolizisten am Standesamt erscheinen und Herrn O. festnehmen.

Ehe-Meldepflicht

Von der Aufgebotsbestellung habe die Exekutive wohl durch das Standesamt selbst erfahren, mutmaßt Binder: Die Standesämter seien seit Jänner 2006 gesetzlich verpflichtet, jede geplante Eheschließung von Nicht-EU-Bürgern zu melden. Auch die Festnahmedrohung sei keine leere gewesen: Gegen Akim O. bestehe Abschiebungsbescheid, weil sein Asylantrag im Februar 2006 in zweiter Instanz abgelehnt worden ist.

Rechtlich fragwürdig jedoch werde der fremdenpolizeiliche Ehrgeiz angesichts der Tatsache, dass O.s Illegalitätsproblem durch das simple Wort Ja aus der Welt zu schaffen wäre: Gelinge es dem Nigerianer, die Ungarin Ilona Ö. zu ehelichen, so stünden beide unter dem Schutz der großzügigen EU-Niederlassungsrichtlinien: Die österreichischen Behörden müssten Akim O. das Recht auf unbegrenzten Aufenthalt zubilligen, das Ilona Ö. als EU-Bürgerin ohnehin genießt.

Bessere Chancen

Damit – so merkt Binder an – stünden die Chancen des ungarisch-nigerianischen Paares auf Zukunft in Österreich besser als jene der mehreren hundert binationalen Paare mit einem Österreicher als Partner. Der Gesetzgeber habe die EU-Richtlinien beim heimischen Niederlassungsgesetzes elegant umschifft – mit dem Ergebnis einer "Inländerdiskriminierung".

"Ich glaube nicht, dass solche Bestimmungen langfristig vor der Verfassung halten", meint Binder. In einer anderen Causa vertritt er einen Nigerianer, dessen Anfechtung zur ersten Überprüfung des seit Jänner 2006 geltenden Fremdenpakets durch den Verfassungsgerichtshof führen wird. Laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth wird das Höchstgericht "in der Novembersession" über die Sache entscheiden.

Rassismusverdacht

Anfechtende Behörde ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Burgenland. Er begehrt Aufklärung, ob es dem Prinzip der Gleichheit entspricht – oder nicht aus Gründen "rassistischer Diskriminierung" bedenklich ist -, dass nur Angehörige von EU-Bürgern bei der gerichtlichen Instanz UVS gegen negative Niederlassungsbescheide berufen können. Angehörige von Österreichern müssen solche Berufungen bei der zuständigen polizeilichen Sicherheitsdirektion einlegen.

Für Akim O. und Ilona Ö. ist das Zittern indes noch nicht zu Ende. "Sie fürchten jetzt, dass die Fremdenpolizei bei ihrem zweiten Hochzeitstermin im Juni auftaucht und O. festnimmt", schildert Binder. Die Behörde nämlich gehe von einer Scheinehe aus: "Sie berufen sich auf einen länger zurückliegenden Gemeindewohnungsantrag Frau Ö.s mit einem anderen Mann." (Irene Brickner, DER STANDARD-Printausgabe, 30.05.2006)