Berlin - Rund 30.000 Frauen und Mädchen sollen in Deutschland Opfer von Genitalverstümmelung geworden sein. Diese Zahl beruht auf der Einschätzung der Bundesregierung, genaue Daten über die Anzahl der Opfer liegen nicht vor. Die Begründungen - traditionelle oder religiöse Motive, medizinische Mythen und die Unterdrückung des weiblichen Sexualtriebes - führen je nach Art des Eingriffs zur Amputation der äußeren Schamlippen und der Klitoris, die Vagina wird zu einer erbsengroßen Öffnung zusammengenäht.

Lebensbedrohlich

Mit der Thematik werden auch ÄrztInnen und Hebammen in Deutschland konfrontiert, da hier lebende verstümmelte Frauen zu ihnen in die Praxis kommen. Spätestens wenn eine zugenähte Frau ein Kind bekommt, wird die Genitalverstümmelung zum lebensbedrohlichen Problem. Die Vagina muss für die Entbindung rechtzeitig aufgeschnitten werden. In Deutschland ist es bereits vorgekommen, dass ÄrztInnen nach der Entbindung, die Frauen wieder zugenäht haben, so dass ihr Leiden fortgesetzt wurde.

Verbreitung

Außerdem gibt es Berichte über Einzelfälle, in denen in Deutschland lebende Migrantinnen von ihren Eltern ins Herkunftsland gebracht wurden, um sie dort radikal beschneiden zu lassen. Die genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen ist in knapp 30 Ländern Afrikas, im Süden der arabischen Halbinsel, im Irak und in Teilen Asiens üblich und ist mit der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut in Teilen oder ganz entfernt wird, nicht zu vergleichen. Oft wird dieser Eingriff unter schlechten hygienischen Umständen und ohne Narkose durchgeführt. Die Mädchen und Frauen verlieren durch die Verstümmelung zum großen Teil die Fähigkeit sexueller Erregbarkeit und leiden zudem meist an permanenten Schmerzen.

Problem der Einflussnahme

Obwohl die Regierung die Praxis der genitalen Verstümmelung von Frauen verurteile, habe sie keinen Einfluss auf die entsprechenden Berufsverbände der ÄrztInnen, Hebammen und Pflegeberufe, heißt es aus Berlin. Regelungen zur Berufsausübung in Gesundheitsberufen fielen in die Zuständigkeit der Länder. Zuvor hatte die FDP bei einer entsprechenden Anfrage in einer Vorbemerkung festgestellt, dass die Zahl der von ÄrztInnen vorgenommenen Verstümmelung zunimmt. Hierzulande gilt die Genitalverstümmelung als Körperverletzung und ist somit nach deutschem Recht strafbar. In weiten Teilen der Welt werde die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung angeprangert. (red)