Das bloße Vetorecht bezüglich des Verkaufs "der Wasserkraft" wäre noch keineswegs mit einer wirklichen "Kontrolle" über die Wasserkraft gleichzusetzen. Insbesondere könne die Kontrolle - auch ohne "Verkauf" der Wasserkraft durch die OMV Verbund - bereits dadurch verloren gehen, dass keine Kontrolle mehr über die OMV Verbund AG bestehe, wenn beispielsweise ein ausländischer Energieversorger eine kontrollierende Beteiligung erwerben würde.
Das Vetorecht verhindere in einem solchen Fall nur, dass diese - ohnedies schon im Dritteinfluss stehende - Gesellschaft die Wasserkraft aus ihrem Konzern abgebe, nicht aber die schon durch die Kontrolle über die OMV Verbund AG bewirkte Drittkontrolle auch über die Wasserkraft. An dieser Gefahr ändere sich durch den nunmehrigen Vorschlag von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein "gar nichts".
Keine Gewähr
Dadurch, dass das geplante Verfassungsgesetz nur auf eine bestimmte Mindest-Kapitalbeteiligung, nicht aber auch auf einen entsprechenden Anteil an den Stimmrechten abstelle, bestehe "keinerlei Gewähr" dafür, dass auch ein mehrheitlicher oder einer Sperrminorität entsprechender Stimmrechtseinfluss der Republik Österreich bzw. der ÖIAG erhalten bleibe. Diese "Unschärfe" erzeuge auch ein "generelles Misstrauen gegen die Beurteilungsfähigkeit der Verfasser des Gesetzesentwurfs in Bezug auf komplexere gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge".
ÖIAG bedingt geeignet
Die ÖIAG sei nach ihrer derzeitigen Organisationsstruktur und den für sie geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nur bedingt geeignet, um Einflussrechte der Republik Österreich in Bezug auf die Wasserkraft durchzusetzen, meint Karollus. Völlig unterschätzt würden offenbar die Gefahren, die aus dem Umstand resultierten, dass bereits jetzt mehr als die Hälfte der Anteile der OMV bzw. künftig der OMV Verbund AG in Streubesitz stehen, und daher Gegenstand einer Übernahme sein könnten. Bei einem Rückzug der ÖIAG auf 25 Porzent plus 1 Aktie oder mit einem Auslaufen des derzeitigen Syndikatsvertrages mit der IPIC (Abu Dhabi) würde diese Gefahr noch größer.