Netzpolitik
Rechtsstreit um oe3.com beendet
Vergleich zwischen ORF und Partysitebetreiber erzielt
Im Rechtsstreit zwischen ORF
und Oliver Hadinger, dem Betreiber der ehemaligen
Partyseite oe3.com , ist ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden.
Dieser beinhaltet unter anderen, dass Hadinger den Domain-Namen
"oe3.com" unentgeltlich dem ORF überträgt. "Mir war klar, dass die Domain
nicht zu halten sein wird", bedauert Hadinger gegenüber pressetext.austria.
Dies hätten ähnliche Gerichtsurteile in jüngster Zeit gezeigt.
Hadinger hatte ab April 1998 unter der Domain oe3.com eine Partyseite
angeboten, die der ORF im Dezember 98 wegen Verstoß gegen das Gesetz
des unlauteren Wettbewerbs gerichtlich schließen ließ. Hadinger wich
daraufhin auf die URL
oe4.com
aus, wollte sich aber die
ursprüngliche Domain auf dem Rechtsweg erkämpfen.
oe3.com und "Ö3"-Meta Tags dürfen nicht mehr verwendet werden
In der Gerichtsverhandlung am 20. April vor dem Landesgericht Wiener
Neustadt forderte der zuständige Richter die beiden Parteien auf, einen
Vergleich zu schließen. ORF und Hadinger einigten sich nun darauf, dass der
Partysitebetreiber es unterlässt, die Webadresse oe3.com zu nutzen, unter
dieser Domain zur eigenen Homepage oe4.com umzuleiten sowie in den
Meta-Tags der Homepage die Keywords "Ö3" bzw. "oe3" sowie "Hitradio Ö3"
bzw. "Hitradio oe3" zu verwenden. Die Anwalts- und Prozesskosten hat jede
Partei selbst zu tragen, bei Hadinger liegen sie in der Höhe zwischen 80.000
und 100.000 Schilling. "Ich bin froh, dass alles vorbei ist", so Hadinger. Er
hofft nun, unter oe4.com ungestört seinen Partyinfodienst anbieten zu
können. (pte)