"Widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz"
Bures ist überzeugt, dass die vom BZÖ geforderte RH-Prüfung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen und vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten würde. Eine RH-Kontrolle könne es nur geben, wenn alle Genossenschaften geprüft werden.
Die SPÖ-Bautensprecherin fordert aber nicht nur aufgrund dieser Problematik Neuverhandlungen: "Der Entwurf birgt auch sehr viele Fallstricke für die Mieter." Die ÖVP solle das neue Mietrecht der nächsten Regierung überlassen; die ÖVP-Politik habe in den vergangenen Jahren die rechtliche Stellung der Mieter schon enorm geschwächt und die Kostenbelastung für das Wohnen in die Höhe getrieben. Als Beispiele nannte Bures die Abschaffung des Preis- und Kündigungsschutzes bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die Abschaffung der Hausbesorger "und damit Schaffung von Rechtsunsicherheit im Hausreinigungsbereich", die Einführung der Rügepflicht bei unbrauchbaren Wohnungen sowie die Einführung von Kettenmietverträgen.
SP-Regierung würde Richtwertsystem reformieren
Am nun vorliegenden Entwurf kritisiert Bures vor allem, dass das Überprüfungsrecht für die Mietzinshöhe eingeschränkt wird, der Anwendungsbereich des Mietrechts durch die Herausnahme von Zubauten und Aufstockungen weiter eingeschränkt wird, und dass ein befristeter Mietvertrag, nach dessen Ablaufen weiterhin Miete eingehoben wird, nicht mehr in einen unbefristeten Vertrag übergeht.