Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD) in Deutschland dürfen Journalisten nicht mehr als Quellen zur Eigensicherung führen oder ausspähen. Diese Weisung erteilten die zuständigen Bundesministerien für Inneres und Verteidigung am Dienstag.

Sie übernahmen damit eine Anweisung des Kanzleramtes an den Bundesnachrichtendienst vom Vortag, wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage bestätigte. Der Sprecher erklärte aber zugleich, weder beim Verfassungsschutz noch beim MAD gebe es Fälle, die mit den in dem Bericht über Bespitzelung von Journalisten durch den BND erwähnten vergleichbar seien.

Das Kanzleramt hatte am Montag als erste Konsequenz aus den bisher bekannten Fällen angeordnet, dass zur Eigensicherung, also zum Aufspüren undichter Stellen in den eigenen Reihen, keine Journalisten mehr als Quellen geführt oder ausgespäht werden sollen. (APA/AP)