Beschränkung auf das Machbare
"Die einzelnen Unternehmen sind unterschiedlich gut aufgestellt. Es gibt solche, die sehr gut verdienen und andere, die mit Mühe ausgeglichen bilanzieren. Im Kollektivvertrag fehlt eine entsprechende Differenzierung", sagte Wolfgang Welser, Obmann der Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer, bei einer Tagung in Baden. Da die Änderung des Arbeitszeitgesetzes in einem Wahljahr wie heuer eine Illusion sei, werde man sich auf das Machbare beschränken und innerhalb des bestehenden Rahmens auf ein Mehr an Flexibilität drängen.
Als Maßstab für die Berechnung der Einmalprämie könnte nach Ansicht von Welser etwa ein fixer Prozentsatz des Vorsteuerergebnisses (Ebit) herangezogen werden. Unternehmen, die gut verdienen, sollten einen Teil in Form von Prämien an die Mitarbeiter ausschütten. Laufe das Geschäft schlecht, bekämen die Mitarbeiter immer noch den Kaufkraftverlust über die Inflationsabgeltung ersetzt.
Gesprächsbereitschaft