
Wolfgang Zankl, Leiter des e-center, hält die Rechtslage bei Open Source Software für unsicher.
Rechtsunsicherheiten
Demnach sei vor allem aus kommerzieller Sicht der Vertrieb und die Anwendung nicht-proprietärer Software von gewissen Rechtsunsicherheiten begleitet. Unternehmen, die Open-Source Software anbieten, müssen bei Softwarefehlern trotz des Haftungsausschusses der GPL mit Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten rechnen. Unternehmen, die Open Source Software verwenden, sind unter Umständen mit Weitergabepflichten konfrontiert, ist dem Resumee der Studie zu entnehmen.
Update
Ein nun von Sabine Hartzhauser, leitende Mitarbeiterin des e-center, erarbeitetes Update der Studie belegt, dass es um die Rechtssicherheit in der Zwischenzeit nicht besser steht.
Gewährleistungsansprüche
Auch Wolfgang Zankl, Leiter des e-center, bestätigt dies: "Die Rechtslage bei Open Source Software ist weiterhin unsicher, oft bestehen nicht einmal Gewährleistungsansprüche, wenn es zu Fehlfunktionen der Software kommt. Im Hinblick auf diese und andere Unklarkeiten könnte sich Open Source Software speziell bei kommerziellem Einsatz, aber auch in der öffentlichen Verwaltung als problematisch erweisen".(red)
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De facto:
Von so gut wie keinem Massen-Software-Hersteller bekomme ich Gewährleistung für ein Produkt. Wenn ein Windows-System irgendwo nicht funktioniert und man nicht nur super-triviale (ist der Rechner eingeschaltet) Probleme damit hat, löst das de-facto kein Support-Center. Wenn das Zeugs nach 2h am Telefon nicht funktioniert: Roll up and die.
De iure:
Ich möchte ein Präjudiz sehen, wo aufgrund einer Fehlfunktion in einem Betriebsystem auf eine nennenswerte Schadenersatz- oder auch nur Gewährleistungspflicht erkannt wurde. Bei kommerzieller Software. Bei allen Gratis-Leistungen ist die Haftung in der Judikatur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ich glaube nicht, das eines davon bei einem normalen OS-Projekt in Frage kommt
Ich möchte auch ein Judikat sehen, wo ein SW-Hersteller auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen wurde, wenn die in den Systemanforderungen spezifizierte Software nicht fehlerfrei funktioniert hat.
Also: Wann haben Oracle, Microsoft, Adobe, Macromedia oder andere mit tausenden von Einzelumsätzen jeden Tag jemals für Fehlfunktionen in zugrundeliegenden Systemen oder fremden Libraries zahlen müssen sofern sie diese nicht selbst vertrieben haben?
Und kommt das nicht sehr häufig de facto vor?
Bei einem Produkt das nicht gekauft wurde von Gewährleistung zu sprechen ist wohl rechtlich nicht korrekt.
Aber man kann sich Support kaufen - vom kleinen IT Support Betrieb (Ich kenne einige in OstÖsterreich)
bis zu den Großkonzernen Novell, HP und IBM.
Sorry Will Türl von Winzigweich
M$ Studien im Bereich Linux/Unix. Die Basis ist so stabil wie der Programmierer arbeitet. Egal ob Java , C od. Andere Sprachen, letzlich entschiedet der Code über die
Qualität der Applikation. Egal ob M$ oder Unix im Background läuft. Schwache Studie mit schwachen argumenten von nicht Wissenden.
der kerl scheint von meikrosoft bezahlt zu sein, die studie ist absurd.
jeder weiss, auf was er sich einlässt, wenn er OSS verwendet. letztlich ist es geschmacksache auf was ich mich lieber verlasse: auf einen stable stempel von debian oder auf einen servicevertrag von unseren freunden aus redmond.
Und zwar dann wen dies ausdrucklich in Vertrag zwischen zwei Firmen (Softwarenutzer und Softwarelieferant) steht. Ungeachtet davon ob die Lizenz jetzt GPL heißt oder nicht.
Was es nicht gibt sind:
1) Unbegrenzte Gewährleistung
2) Gratis Gewährleistung
Wieder "unbeachtet davon wie die Lizenz heißt". Das verwunderliche daran ist eigentlich nur wieso das irgendjemanden wundern soll...
bieten die großen Distributionen Wartungsverträge an bei denen diese Garantien einbezogen werden können.
Es ist schon gut so, daß jemand, der Code frei zur Verfügung stellt, auch nicht belangt werden kann (wenn er dem nicht ausdrücklich zustimmt) da sonst Innovationen aus Sicherheitsgründen zurück gehalten werden würden...
Diese Statements, passen recht gut zur momentan Strategie, die MS gegen open source/linux fährt.
Es ist die Strategie von MS, open source als virale bzw als Bedrohung für das eigene Unternehmen darzustellen. Die Argumentation ist, das alles was mit OS Software erstellt worden ist automatisch wieder OS sein muss, und somit geistiges Eigentum der firmen verloren geht.
Wer gerne mehr darüber wissen will:
http://medienrevolution.dpunkt.de/
beinhaltet ein sehr interessantes Kapitel zu MS.
Wenn ein Bug dazu führt, dass bestimmte Software nicht oder nur unzureichend läuft, dann sind die schnell da um den Fehler zu beheben. Habe ich selber erlebt. Allerdings in einem Kozern mit insgesamt (also weltweit) etwa 20,000 Lizenzen für Win XP und ebensoviele Office Lizenzen. Zusätzlich wurde auf den Servern ebenfalls ein Win System verwendet. Für einen derartigen Konzern zahlt es sich auch echt aus, auf Win zu setzen.
1. Partner dieser Gesellschaft ist mircosoft - wundert da die Studie?
2. die GPL wird falsch wiedergegeben - es gibt keine Weitergabepflicht!
3. Bei der Weitergabe von Software unter der GPL muß ich auf diese hinweisen; auch beim Kauf einer Linux-Distribution ist dies der Fall - ich erwerbe damit aber nur eine CD - ich bezahle aber nichts für die Lizenz - das steht groß und deutlich drinnen!!!!
Ist die gekaufte CD mangelhaft, habe ich selbstverständlich Gewährleistungsansprüche - aber nur für diese!!!!
Zitat: "Da die GPL aber zur Weitergabe bearbeiteter Software an jedermann verpflichtet, sobald eine Veröffentlichung erfolgt, müssten diese Entwicklungen zB auch an die Konkurrenz gehen"
Dazu die GPL:
3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange; or, ...
Man sieht also, es genügt der GPL, wenn man den Source Code an diejenigen weitergibt, die auch den Maschinencode bekamen.
in unserer Firma wird zwar OS verwendet, aber nicht weiterentwickelt (zb Hibernate) - für gewöhnlich wird proprietäre Software (zB eine Buchhaltungssoftware) zB unter Java entwickelt und dann auf einem x-beliebigen System ausgeführt.
Nichts davon ist OpenSource - wenn man zB OS Druckroutinen verwendet muß man deswegen noch lange nicht den ganzen Source der eigenen Software offen legen.
Der Vertrieb von Software hat (egal ob OSS oder proprietär) immer die Rechtsunsicherheit ob Gewährleistung zu geben ist. Meistens erstreckt sich die Gewährleistung nur bis zur Intaktheit des Datenträgers, sprich: Es ist gewähreistet, dass die CD funktioniert.
Zumindest interpretiern die Softwarehersteller das so, und halten es auch in ihren Lizenzbedingungen so fest.
Es gibt auch keinen Kunden mehr, der erwartet, dass Software fehlerfrei ist. Als Vertreiber muss man eben darauf achten, dass das klar rüberkommt.
Als Anwender von Software weis man, dass man keine Gewährleistung auf das Funktionieren des Programmes bekommt, da gibt es also keine Rechtsunsicherheit.
Insgesamt ist diese Meldung eben FUD, was solls.
ist nicht genau deshalb die LGPL entstanden und meist in Verwendung? Dynamisches Linken ist erlaubt, wenn der Src Code nicht verändert wurde. Was soll da also weitergegeben werden? Bei echtem GPL Code ists klar, aber vor dem muss ich ja wohl keinen halbwegs denkenden Unternehmer warnen, oder?
ich hab jetzt nicht alle posts gelesen, aber dieser artikel / diese studie widerspricht sich doch selbst?
einerseits muss man mit schadenersatzforderungen rechnen, andererseits bestehen keine gewährleistungsansprüche und man bekommt keinen ersatz für schaden????
na was jetzt?!
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