Wien - An den Universitäten ist das eigentlich als Übergangs-Dienstrecht gedachte Vertragsbedienstetenrecht praktisch zum Dauerzustand geworden. Grund: Zweieinhalb Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist gibt es nach wie vor keinen Kollektivvertrag für neu eintretende Beschäftigte. Einige Unis haben trotzdem ihre Verträge umgestellt - und sind vom Obersten Gerichtshof (OGH) "zurückgepfiffen" worden. Manche Rektoren rufen daher nach einer gesetzlichen Neuregelung.

Neues Vertragsschema hinfällig

In einem Beschluss hat der OGH festgehalten, dass die neu eintretenden Beschäftigten an den Unis bis zum Abschluss eines Kollektivvertrags dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG) unterliegen - und damit einigen Unis einen Strich durch die Rechnung gemacht. An der Veterinärmedizinischen Universität Wien (VUW) hat man Ende 2003 gemeinsam mit dem Betriebsrat (der allerdings eine höhere Vergütung anstrebte) ein neues Vertragsschema geschaffen, das nun hinfällig ist - sehr zum Ärger von Rektor Wolf-Dietrich von Fircks. Das eigentliche "Übergangsrecht VBG" habe jetzt eine "Dauerwirkung, für die es nicht gedacht war".

All-Inclusive-Verträge

"Wir haben eine konsequente Umstellung gemacht und uns dabei komplett an internationale Spielregeln gehalten", so von Fircks gegenüber der APA. Dabei habe man All-Inclusive-Verträge etabliert, die das VBG nicht kenne. Im VBG richte sich die Bezahlung der Mitarbeiter nämlich vor allem nach deren Einsatz in der Lehre, was zum Teil widersinnig sei: "Alle arbeiten 40 Stunden, aber der eine hat drei Stunden Lehre, der andere sechs, und deshalb werden sie komplett unterschiedlich bezahlt. Eine Stunde Lehre mehr oder weniger kann 400 Euro mehr oder weniger bedeuten."

Die neuen Verträge, die auch einen dem VBG unbekannten leistungsbezogenen Teil umfasst haben, müssen jetzt wieder geändert werden. Damit sei man "wieder an ein Schema gebunden, das den Tätigkeiten gar nicht entspricht", so von Fircks.

Bestimmungen streichen

Von Fircks plädiert daher dafür, per Gesetzesänderung sämtliche Übergangsbestimmungen zu streichen: Für alle neu Eintretenden solle der vereinbarte Individualarbeitsvertrag plus die jeweiligen Betriebsvereinbarungen gelten, bei Fehlen einer Regelung das Angestelltengesetz. Derzeit "fahren wir mit einer Elektrolok, haben aber nach wie vor Leute als Heizer oder Maschinisten zu beschäftigen".

Nachzahlen

Ähnliche Probleme hat die Technische Universität (TU) Wien, wo man ebenfalls davon ausgegangen ist, dass Einzelverträge dem VBG vorgehen. Daher wurde etwa bei Projektassistenten in Einzelverträgen das Angestelltenrecht vereinbart. Vorteil für die Unis: Beamte werden am Monatsanfang bezahlt, Vertragsbedienstete zu Monatsmitte und Angestellte am Monatsende. Außerdem wurden in den Einzelverträgen zum Teil geringere Gehaltshöhen vereinbart. Durch den OGH-Beschluss muss nun nachgezahlt werden.

"Auf der sicheren Seite"

Die Uni Linz war dagegen "auf der sicheren Seite", meinte Rektor Rudolf Ardelt zur APA. Im Gegensatz zu manchen anderen Unis sei man nicht unter das VBG gegangen - außerdem könne man nicht generell sagen, dass die Regelungen des VBG für die Arbeitnehmer günstiger sind. Bei der Abfertigung seien sie etwa schlechter gestellt. Generell hätten die Universitäten je nach Rechtsberatung entschieden, welchen Weg sie gehen würden, so Ardelt.

Schwierige Verhandlungen

Ein Problem sieht Ardelt - der gleichzeitig Vorsitzender des Dachverbands der Universitäten ist, der mit der Gewerkschaft den Kollektivvertrag (KV) verhandelt - allerdings für die KV-Gespräche. Wenn das derzeitige VBG als Ausgangsbasis diene, würden die Verhandlungen mit der Gewerkschaft natürlich vor allem beim nicht-wissenschaftlichen Personal schwieriger. Die Arbeitnehmervertreter würden für nachteiligere Regelungen klarerweise Kompensationen verlangen: "Das wird dann teurer."

Die KV-Verhandlungen gehen derzeit nach wie vor nur schleppend voran: In der vergangenen Woche haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ihre beiden Laufbahnmodelle näher erläutert. Im Mai und Juni soll dann eine Reihe von Verhandlungsrunden folgen. Mit einem Abschluss ist heuer vermutlich nicht mehr zu rechnen.(APA)