Die Richtlinie sieht eine Frist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren für die Datenspeicherung vor, die EU-Staaten entscheiden innerhalb dieser Bandbreite eigenständig.

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Die umstrittene EU-Vorratsdatenspeicherung für die Telekommunikation ist am 3.Mai in Kraft getreten. Die Richtlinie sieht eine Frist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren für die Datenspeicherung vor, die EU-Staaten entscheiden innerhalb dieser Bandbreite eigenständig. Erfolglose Verbindungsversuche müssen nicht gespeichert werden, außer es ist schon jetzt der Fall. Internetdaten müssen künftig gespeichert werden, sowohl Zugangsdaten, als auch Daten über E-Mails und Internet-Telefonie, nicht jedoch Internet-Chats.

Mitgliedstaaten

Die Richtlinie soll für "schwere Verbrechen" gelten, wobei die Definition, was solche sind, den Mitgliedstaaten obliegt.

Kritik

Die Richtlinie war mehrmals Ziel heftiger Kritik. Ablehnend hatte sich SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier geäußert. Das Gesetz sei "insgesamt nicht verhältnismäßig, datenschutzrechtlich höchst bedenklich, in alle möglichen Richtungen interpretierbar und kann in jedem Land anders umgesetzt werden", so Maier in einer Aussendung. Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, sprach von einem "Milliarden-teuren, sinnlosen Hochsicherheits-Populismus" (Der WebStandard berichtete).

"Die Spitzelrichtlinie"

"Was der europäische Gesetzgeber da von den EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten europäischen Standards bisher gewohnt waren", schreibt Franz Schmidbauer, Richter des Landesgerichtes Salzburg und Webmaster der Österreichischen Richtervereinigung in einem kritischen Kommentar unter dem Titel "Die Spitzelrichtlinie" und befürchtet, dass "mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung ein neues Zeitalter in Europa anbrechen könnte". (red/apa)