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Wieso er aus Sicht des Staates ein "Sicherheitsrisiko" sein soll, erfährt der entlassene Mitarbeiter von Tyrolean, Ahmed A., noch immer nicht. Der Verfassungsschutz schreibt ihm nur, er sei "einschlägig bekannt". Das "ist schuldhaft falsch", kontert sein Anwalt.

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Innsbruck - Die schweren Vorwürfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) gegen Ahmed A. bleiben auch acht Monate nach der plötzlichen Entlassung des Tyrolean-Mitarbeiters im Dunkeln. Nicht nur: Das Datum jenes Schreibens der Verfassungsschützer, mit dem das Verkehrsministerium (BMVIT) auf die "Sicherheitsrisiken" hingewiesen wurde, sorgt für zusätzliche Verwirrung in der mysteriösen Angelegenheit.

Denn das bis vor Kurzem dem Kläger unbekannte Schreiben mit der Aktenzahl GZ 4290/(18/27-II/BVT/1/05 wurde erst am 31. August 2005 verfasst - fünf Tage nachdem Ahmed A. auf Weisung des Ministeriums der Flughafenausweis entzogen wurde und er daher den Job verlor.

In diesem Schreiben hat der Verfassungsschutz dargelegt, dass Ahmed A. "durch sein Verhalten am Flughafen Innsbruck bereits einschlägig bekannt ist und eine Verwechslung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist". So steht es in der Klagebeantwortung der Republik (vertreten durch die Finanzprokuratur), die dem STANDARD vorliegt. Worin jedoch das "einschlägig bekannte" Verhalten bestehen soll, wird nicht ausgeführt.

Anwalt Paul Delazer hält die Behauptung der Verfassungsschützer für "schuldhaft unrichtig und rechtswidrig". Denn erstens sei der Kläger "in jeder Weise unbescholten". Es gebe bei den Behörden in Innsbruck, wo der 48-jährige Österreicher ägyptischer Herkunft seit bald 20 Jahren lebe, "keine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen" gegen ihn. Er sei auch "niemals Gegenstand einer Anzeige oder Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck" gewesen. Bei Tyrolean, wo er im Catering beschäftigt war, sei er vom Arbeitgeber und Kollegen als verlässlich, freundlich und einsatzbereit geschätzt.

Mysteriöse Demo

Delazer reagiert zudem auf die von der APA (und in Zeitungen) ohne Quellenangabe erhobenen Vorwürfe, Ahmed A. habe an einer Kundgebung im Flughafen teilgenommen, bei der angeblich Ziele der Attentäter von 9/11 gutgeheißen wurden. Eine Kundgebung, von der, wie berichtet, kein Datum bekannt ist. Delazer schreibt: Wenn dies aber "das Ermittlungsergebnis der Behörden gewesen wäre", dann hätte das Innenministerium die Staatsanwaltschaft von der Kundgebung informieren müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei der Schluss zu ziehen, dass es ein derartiges Ermittlungsergebnis nicht gibt.

Am 21. Juni muss nun das Gericht über die Causa entscheiden. (Benedikt Sauer, DER STANDARD - Printausgabe, 28. April 2006)