Wien – Im Dezember 2004 bekamen die Mitarbeiter des "Abschiebeteams" noch den "Sicherheitsverdienstpreis für Wien". Die Beamten der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) hätten "überdurchschnittlich hohe Leistungen in der Bewältigung der psychischen und physischen Belastungen bei Problemabschiebungen" bewiesen, lobte der Sponsor damals. Drei Mitglieder der Gruppe dürften die Belastung doch nicht so gut bewältigt haben: Sie stehen unter dem Verdacht, am vergangenen Freitag einen Schubhäftling misshandelt zu haben.
Am 8. April hätte Bakary J. zurück nach Gambia gebracht werden sollen. Der 33-Jährige, gegen den nach zwei Verurteilungen wegen Drogenhandels ein Aufenthaltsverbot bestand, wurde von den drei Wiener Exekutivbeamten auch ohne Zwischenfälle zum Flughafen Schwechat gebracht. An Bord des Jets kam er allerdings nicht mehr – er "widersetzte sich beim Einsteigen in das Flugzeug den Maßnahmen, und die Abschiebung musste abgebrochen werden", heißt es dürr in einer Aussendung der Polizei.
"Er hat dem Piloten gesagt, er fliegt nicht mit, weil er hier eine Frau und zwei Kinder hat. Der Pilot hat sich daraufhin geweigert zu starten", schildert Ronald Rast, Anwalt des Betroffenen, die Situation vor dem Vorfall, der seit Donnerstag auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt.
Denn statt den Mann, wie vorgesehen, zurück in die Schubhaft zu bringen, machten die drei Polizisten mit ihm einen "Umweg" in den Wiener Gemeindebezirk Leopoldstadt. In eine Lagerhalle, die von der Polizei für Trainings angemietet worden ist. Dort sei er gezwungen worden, sich auf den Boden zu hocken, währen die Beamten mit einem Auto auf ihn zufuhren, behauptet der Betroffene. Auch geschlagen und getreten worden soll er sein.
Die drei Beamten, 37 bis 42 Jahre alt, stellten die Sache zunächst noch anders dar. Bei der Rückfahrt vom Flughafen sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen, sie verpassten Bakary J. eine Anzeige wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt." Die deutlichen Verletzungsspuren des 33- Jährigen führten aber rasch zu internen Ermittlungen der Wiener Polizei. Die ersten Ergebnisse waren offenbar so belastend, dass die Beamten suspendiert und der Menschenrechtsbeirat verständigt wurden.
Die Ehefrau des Schubhäftlings, eine gebürtige Wienerin, wandte sich ebenso wie die Polizei selbst an die Staatsanwaltschaft und erstattete Anzeige. "Derzeit richtet sich der Verdacht gegen alle drei Beamte, die Vorerhebungen sind eingeleitet", bestätigt Walter Geyer, Sprecher der Wiener Anklagebehörde.
Maximal drei Jahre Haft
Verletzungen seien von einem Amtsarzt bestätigt worden. In zwei Richtungen wird nun ermittelt: Für das Delikt "Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen" drohen den Beamten bis zu zwei Jahre Haft, für die "Gefährliche Drohung" mit dem Tod sogar bis zu drei Jahre.
Polizeiintern ist man über den Vorfall ziemlich verstört, waren die Beamten doch bisher nicht als gewalttätig aufgefallen, wie beteuert wird. Im Gegenteil, die "Abschiebeteams" seien speziell geschult, hätten psychologische Schulungen und Sprachkurse absolviert und würden auch mit der Schubhaftbetreuung gut zusammenarbeiten.
Dass nur eine Hand voll Beamte für Abschiebungen per Luftweg zuständig ist, ist das Resultat einer Reform nach dem Tod von Marcus Omofuma. Der 25 Jahre alte Nigerianer starb vor fast genau sieben Jahren am 1. Mai 1999 auf dem Flug von Wien nach Sofia, als er gefesselt und mit Klebeband geknebelt erstickte. Die drei Fremdenpolizisten die ihn begleiteten wurden später wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu jeweils acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
In ersten Reaktion kritisierten die Grünen den Vorfall als "unfassbar und schockierend." Offenbar hätten die Polizisten eine "private Strafaktion" veranstaltet. (Michael Möseneder, DER STANDARD - Printausgabe, 14. April 2006)