Drei Wiener Beamte sollen Schubhäftling in Lagerhalle geschlagen und mit Überfahren bedroht haben - Anzeige wegen "privater Strafaktion"
In einer Lagerhalle sollen Wiener Polizisten
einen Schubhäftling bedroht und misshandelt
haben, nachdem dieser sich gegen seine
Abschiebung per Flugzeug gewehrt.
Die Beamten wurden mittlerweile suspendiert,
die Staatsanwaltschaft ermittelt.
***Wien – Im Dezember 2004
bekamen die Mitarbeiter des
"Abschiebeteams" noch den
"Sicherheitsverdienstpreis für
Wien". Die Beamten der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) hätten "überdurchschnittlich hohe Leistungen in der Bewältigung der
psychischen und physischen
Belastungen bei Problemabschiebungen" bewiesen, lobte
der Sponsor damals. Drei Mitglieder der Gruppe dürften die
Belastung doch nicht so gut
bewältigt haben: Sie stehen
unter dem Verdacht, am
vergangenen Freitag einen
Schubhäftling misshandelt zu
haben.
Am 8. April hätte Bakary J.
zurück nach Gambia gebracht
werden sollen. Der 33-Jährige,
gegen den nach zwei Verurteilungen wegen Drogenhandels
ein Aufenthaltsverbot bestand, wurde von den drei
Wiener Exekutivbeamten
auch ohne Zwischenfälle zum
Flughafen Schwechat gebracht. An Bord des Jets kam
er allerdings nicht mehr – er
"widersetzte sich beim Einsteigen in das Flugzeug den
Maßnahmen, und die Abschiebung musste abgebrochen werden", heißt es dürr in
einer Aussendung der Polizei.
"Er hat dem Piloten gesagt,
er fliegt nicht mit, weil er hier
eine Frau und zwei Kinder
hat. Der Pilot hat sich daraufhin geweigert zu starten",
schildert Ronald Rast, Anwalt
des Betroffenen, die Situation
vor dem Vorfall, der seit Donnerstag auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt.
Denn statt den Mann, wie
vorgesehen, zurück in die
Schubhaft zu bringen, machten die drei Polizisten mit ihm
einen "Umweg" in den Wiener
Gemeindebezirk Leopoldstadt. In eine Lagerhalle, die
von der Polizei für Trainings
angemietet worden ist. Dort
sei er gezwungen worden, sich
auf den Boden zu hocken,
währen die Beamten mit einem Auto auf ihn zufuhren,
behauptet der Betroffene.
Auch geschlagen und getreten
worden soll er sein.
Die drei Beamten, 37 bis 42
Jahre alt, stellten die Sache zunächst noch anders dar. Bei
der Rückfahrt vom Flughafen
sei es zu Handgreiflichkeiten
gekommen, sie verpassten
Bakary J. eine Anzeige wegen "Widerstands gegen die
Staatsgewalt." Die deutlichen
Verletzungsspuren des 33-
Jährigen führten aber rasch zu
internen Ermittlungen der
Wiener Polizei. Die ersten Ergebnisse waren offenbar so belastend, dass die Beamten suspendiert und der Menschenrechtsbeirat verständigt wurden.
Die Ehefrau des Schubhäftlings, eine gebürtige Wienerin, wandte sich ebenso wie
die Polizei selbst an die Staatsanwaltschaft und erstattete
Anzeige. "Derzeit richtet sich
der Verdacht gegen alle drei
Beamte, die Vorerhebungen
sind eingeleitet", bestätigt
Walter Geyer, Sprecher der
Wiener Anklagebehörde.
Maximal drei Jahre Haft
Verletzungen seien von einem Amtsarzt bestätigt worden. In zwei Richtungen wird
nun ermittelt: Für das Delikt
"Quälen oder Vernachlässigen
eines Gefangenen" drohen
den Beamten bis zu zwei Jahre
Haft, für die "Gefährliche Drohung" mit dem Tod sogar bis
zu drei Jahre.
Polizeiintern ist man über
den Vorfall ziemlich verstört,
waren die Beamten doch bisher nicht als gewalttätig aufgefallen, wie beteuert wird. Im
Gegenteil, die "Abschiebeteams" seien speziell geschult,
hätten psychologische Schulungen und Sprachkurse absolviert und würden auch mit
der Schubhaftbetreuung gut
zusammenarbeiten.
Dass nur eine Hand voll
Beamte für Abschiebungen
per Luftweg zuständig ist, ist
das Resultat einer Reform
nach dem Tod von Marcus
Omofuma. Der 25 Jahre alte
Nigerianer starb vor fast genau
sieben Jahren am 1. Mai 1999
auf dem Flug von Wien nach
Sofia, als er gefesselt und mit
Klebeband geknebelt erstickte. Die drei Fremdenpolizisten
die ihn begleiteten wurden
später wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu jeweils
acht Monaten bedingter Haft
verurteilt.
In ersten Reaktion kritisierten die Grünen den Vorfall
als "unfassbar und schockierend." Offenbar hätten die
Polizisten eine "private Strafaktion" veranstaltet. (Michael Möseneder, DER STANDARD - Printausgabe, 14. April 2006)
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