Xbox 360: Lucent verklagt Microsoft

von Redaktion  |  04. Juli 2006, 15:32

US-Softwarekonzern soll mit seiner Spielekonsole ein Patent aus dem Jahr 1993 verletzen

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
druckenweitersagen:
posten
6 Postings
joey4good uknowwho  
09.04.2006 12:00
ich habs nicht richtig verstanden

- Lucent hat Microsoft wegen Patentverletzung im August 2005 verklagt
- diese wurde aber abgelehnt wegen Rechtschreibfehler, welche im Oktober 2005 korrigiert worden ist
- Dann wurde neugeklagt im März 2006

Frage: woher wusste Lucent von einer Patentverletzung, wenn die XBox 360 erst im November 2005 auf dem Markt gekommen ist?

Heinz Lainz
09.04.2006 19:03

entwicklungsplattformen werden monate vor veröffentlichung der fertigen konsole an die spiele-hersteller vergeben, damit zum lauch auch software für die konsolen vorhanden ist. lucent wird wohl einen tipp bekommen haben.

delija999 
06.04.2006 07:53
ich verklag die auch weil

sie m im microsoft benutzen

whats up
06.04.2006 00:10
ROFL

Lucent hatte schon im August 2005 gegen Microsoft wegen des gleichen Patents beziehungsweise dessen Verletzung geklagt, wurde damals aber aufgrund eines Rechtschreibfehlers unterlegen.

Heinz Kaiser 
06.04.2006 13:46

Um welchen Rechtschreibfehler es sich da gehandelt hat, würde mich jetzt aber auch brennend interessieren *ggg*

Sarek
06.04.2006 13:57

In der Rubrik Investor|IT-Business steht zu lesen:

Eine Microsoft-Sprecherin teilte mit, das Schreiben werde geprüft. Im August 2005 hatte ein Richter die Klage mit dem Hinweis zurückgewiesen, in der Patentschrift befinde sich ein Druckfehler. Im Oktober gab das US-Patentamt eine Korrektur heraus, was die Wiederauflage des Verfahrens ermöglicht. Microsoft brachte die Xbox im November auf den Markt.

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.