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Fotot: APA/ANDREAS TROESCHER
Bis zu einem gewissen Grad stimmt diese Behauptung: Hauspostkästen müssen wegen EU-Vorgaben ausgetauscht werden, und zwar auf Kosten der Bewohner. Der Grund für die österreichische Postgesetznovelle war tatsächlich eine EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Postdienste.

Diese Richtlinie besagt, dass private Zusteller die gleichen Zugangsmöglichkeiten bekommen sollen, wie die Post sie hat. Da allerdings viele Wohnhausanlagen in Österreich versperrbare Briefkästen haben, zu denen nur Briefträger der Post über Schlüssel verfügen, schreibt das Postgesetz in Artikel 14 vor, dass durch neue Briefkästen mit Briefschlitz der "Zugang für alle Anbieter von Postdienstleitungen" sichergestellt werden muss.

Die Umstellung soll laut Postgesetz bis Ende Juni 2006 abgeschlossen werden (die EU-Richtlinie ließe bis 2009 Zeit), ansonsten drohen saftige Strafen. Über die Kostenfrage macht sich das Postgesetz allerdings keine Gedanken, auf schätzungsweise 1,7 Millionen Haushalte kommt ein Kostenpunkt von etwa 40 bis 50 Euro zu, die Rechnungen werden an die jeweiligen "Gebäudeeigentümer" geschickt. Nach Schätzungen kostet die Umrüstung gesamt an die 60 Millionen Euro. Die finanzielle Belastung der Eigentümer ist also genau genommen nicht auf EU-Mist gewachsen, sondern ein hausgemachtes Ärgernis aus dem Ministerium Gorbachs.

Hausbesitzer wehrten sich dagegen, die Kosten für die neuen Hausbriefanlagen zu tragen und gingen bis vor den Verfassungsgerichtshof. Die öffentliche Verhandlung des VfGH fand vor zwei Wochen statt, danach folgten nicht-öffentlichen Beratungen, eine Entscheidung ist bisher noch nicht gefallen. (mhe)