Diese Richtlinie besagt, dass private Zusteller die gleichen Zugangsmöglichkeiten bekommen sollen, wie die Post sie hat. Da allerdings viele Wohnhausanlagen in Österreich versperrbare Briefkästen haben, zu denen nur Briefträger der Post über Schlüssel verfügen, schreibt das Postgesetz in Artikel 14 vor, dass durch neue Briefkästen mit Briefschlitz der "Zugang für alle Anbieter von Postdienstleitungen" sichergestellt werden muss.
Die Umstellung soll laut Postgesetz bis Ende Juni 2006 abgeschlossen werden (die EU-Richtlinie ließe bis 2009 Zeit), ansonsten drohen saftige Strafen. Über die Kostenfrage macht sich das Postgesetz allerdings keine Gedanken, auf schätzungsweise 1,7 Millionen Haushalte kommt ein Kostenpunkt von etwa 40 bis 50 Euro zu, die Rechnungen werden an die jeweiligen "Gebäudeeigentümer" geschickt. Nach Schätzungen kostet die Umrüstung gesamt an die 60 Millionen Euro. Die finanzielle Belastung der Eigentümer ist also genau genommen nicht auf EU-Mist gewachsen, sondern ein hausgemachtes Ärgernis aus dem Ministerium Gorbachs.