St. Pölten - Niederösterreich hat ein neues Spielautomatengesetz. Weniger neu - sondern aus den vergangenen Wochen vielmehr schon bekannt - waren die am Donnerstag im Landtag geäußerten Argumente für und wider die Novelle. Die Beschlussfassung erfolgte nach zweieinhalbstündiger Debatte mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ.

Nur die Volkspartei stimmte hingegen einem Abänderungsantrag zur Novelle zu. Demnach gibt es nicht wie ursprünglich geplant eine Beschränkung auf 2.300 Automaten im Land. Viel mehr kann die Landesregierung "eine Anzahl von Glücksspielautomaten, die für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich höchstens bewilligt werden darf, festsetzen".

Abgrenzung

Mit dem neuen Gesetz geht es um eine "klare Abgrenzung" zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsautomaten. Die Neuregelung ist auch vor dem Hintergrund erfolgt, "dass in den angrenzenden Bundesländern Wien, Steiermark sowie in den angrenzenden Ländern Tschechien und der Slowakei das Aufstellen und der Betrieb von Glücksspielautomaten erlaubt ist".

Im neuen Gesetz sind strenge Voraussetzungen normiert. So kann eine Bewilligung für Glücksspielautomaten "nur Kapitalgesellschaften erteilt werden, die ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen". Das soll im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Aufstellungsort und den Abgaben "sicherstellen, dass einerseits die Interessen der Spieler, aber auch die Interessen des Jugendschutzes gewahrt bleiben". Betriebsstätten sind als "Automatensalons" zu bezeichnen. Das Betreten für Minderjährige ist verboten, "rigorose Eingangskontrollen" sollen das sicherstellen.

1000 Euro pro Automat und Monat

Die Glücksspielautomatenabgabe ist pro Automat und Monat mit 1.000 Euro festgelegt. Es handelt sich dabei um eine "Landesabgabe, deren Ertrag zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt wird" und "für Zwecke der Jugendförderung und für das Sozialwesen" zu verwenden ist.

Im Antrag für die Novelle wurde u.a. darauf hingewiesen, dass es "zu Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Bewilligung von Spielapparaten nach dem NÖ Spielautomatengesetz beziehungsweise nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz gekommen ist". Die unterschiedliche Auslegung der Gesetze, "aus der auch nicht unbeträchtliche Amtshaftungsansprüche gegen das Land Niederösterreich drohen könnten, macht es erforderlich, dass mit einer Novelle zum NÖ Spielautomatengesetz eine diesbezügliche Klarstellung getroffen wird". Der Glücksspielkonzern Novomatic hat bekanntlich eine Amtshaftungsklage über "vorerst sieben Mio. Euro" gegen das Land NÖ eingebracht.

"Keine Automaten-Inflation"

Klubobmann Klaus Schneeberger (V) betonte am Donnerstag, es sei Vorgabe, dass es nicht eine Inflation an Apparaten gebe. Es gehe um eine Zahl von Automaten, wie sie "für den relevanten Markt verträglich" seien.

Aufhorchen ließ Günther Leichtfried (S) mit der Feststellung, dass die SPÖ nach wie vor gegen die Legalisierung des "Kleinen Glücksspiels" sei. Er selbst sei überhaupt "ein erklärter Gegner". Wegen des "ominösen Bescheides" vom August 2005 habe jedoch Handlungsbedarf bestanden. Die SPÖ sei daher für eine Ausnahmeregelung für die genehmigten 2.500 Automaten eingetreten, so Leichtfried. Die gegen Landesrätin Christa Kranzl (S) gerichteten Vorwürfe bezeichnete der Abgeordnete als "parteitaktisch motiviert".

Grüne: "Nein zum Glücksspiel"

Martin Fasan (G) forderte "Game over" für das Glücksspiel in Niederösterreich. Zuvor war sein Antrag zur Geschäftsordnung auf Zurückweisung der Novelle in den Ausschuss in der Minderheit geblieben. Der Mandatar betonte, dass die Grünen "Nein zum Glücksspiel in Niederösterreich" sagen würden. Es handle sich um "Glücksspiel in großem Stil", begründete er die Haltung.

Im Zusammenhang mit dem Spielautomatengesetz sprach Fasan ebenso wie Helga Krismer (G) von einer "Lex Novomatic". Die Grünen forderten außerdem "Licht ins Dunkel der mysteriösen Vorgänge rund um die Genehmigung der 2.500 Automaten" im Sommer 2005.

Mit dem Gesetzesbeschluss setze der Landtag die niederösterreichische Bevölkerung den negativen Folgen des Glücksspiels aus, hielt Thomas Ram, nach seinem Austritt aus der FPÖ-Fraktion erstmals als "freier" Mandatar, fest. Er blieb gänzlich ohne Applaus, was seinem ehemaligen Fraktionskollegen Gottfried Waldhäusl (F)Dank der Grünen nicht widerfuhr. Es gehe um Einnahmequellen, wirtschaftliche Aspekte würden vor den Schutz der Jugend gestellt, sagte der jetzt einzige FPÖ-Mandatar im NÖ Landtag.

Kranzl: "Zum neuen Gesetz bekennen"

"Ich lehne ab, dass man mir die Schuld zuschiebt", stellte SP-Landesrätin Kranzl in ihrer Wortmeldung fest. Sie sei der Meinung, dass Niederösterreich mit dem Verbot des "Kleinen Glücksspiels" aus 1982 "gut gefahren" sei. Sie bleibe dabei, dass der Bescheid vom Sommer 2005 nach der damals geltenden Rechtslage "niemals" ausgestellt hätte werden dürfen, so die Landesrätin. Sie werde sich zum neuen Gesetz bekennen, "wenn es Wille des Landtags ist." (APA)